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Merken   Drucken   26.05.2011, 21:46 Schriftgröße: AAA

Handelsbeschränkungen: Iranische Bank verklagt EU

Exklusiv Die Europäisch-Iranische Handelsbank stemmt sich gegen neue Sanktionen aus Brüssel. Es ist das erste Mal, dass ein Unternehmen in der EU gegen Strafmaßnahmen juristisch vorgeht, die die Union wegen des umstrittenen iranischen Atomprogramms verhängt hat. von Silke Mertins, Berlin
Die Europäisch-Iranische Handelsbank (EIH) wehrt sich gegen die Sanktionen, die die EU Anfang der Woche erweitert hat. Man werde "umgehend rechtliche Schritte gegen diese Maßnahme in die Wege leiten", heißt es in einem Statement, das der FTD vorliegt. Die EIH habe keinerlei Anlass dafür gegeben, nun gelistet und damit de facto verboten zu werden.
Es ist das erste Mal, dass ein Unternehmen in der EU gegen Strafmaßnahmen juristisch vorgeht, die die Union wegen des umstrittenen iranischen Atomprogramms verhängt hat. Mit der Listung kann die EIH, eine in Hamburg ansässige Bank im Besitz des iranischen Staates, nur noch sehr eingeschränkt geschäftlich tätig sein. Die EIH war zuletzt die einzige Bank gewesen, die noch Exportgarantien, sogenannte Akkreditive, für Geschäftsleute ausgestellt und Überweisungen abgewickelt hatte. Alle anderen Banken haben auf Druck der USA sämtliche Geschäftsverbindungen zum Iran abgebrochen. Die Uno-Sanktionen verbieten aber nur den Export von Gütern, die auch für das Atomprogramm verwendet werden könnten.
"Die Listung der EIH ist eine Form der Verurteilung", sagt der auf Außenhandelsrecht spezialisierte Anwalt Harald Hohmann. Dazu müsse das betroffene Unternehmen zwingend angehört werden, unter anderem weil es in den effektiven Rechtsschutz eingreift. Hohmann schätzt die Chancen, vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen, als relativ gut ein, falls die Beweise nicht ausreichen. Die Entscheidung gegen die EIH greife auch in die Eigentumsfreiheit ein.
Die EIH selbst betont, sie sei ständig von den deutschen Aufsichtsbehörden überprüft worden und habe dabei "keinen Anlass zur Beanstandung gegeben". Die EIH habe die Resolutionen des Uno-Sicherheitsrats und die EU-Verordnungen, die darüber noch hinausgehen, "stets strikt beachtet". Es gebe deshalb keine rechtliche Grundlage für die Listung.
Michael Tockuss von der Deutsch-Iranischen Handelskammer e.V. in Hamburg betont, dass die EIH gerade eine Kontrolle gewährleistet habe, die nun wegfalle. Exporteure müssten sich nun zwangsläufig andere, außereuropäische Wege suchen, wo weit weniger streng kontrolliert werde.
Die Bundesregierung steht bereits seit Langem unter dem Druck Israels, der USA und verschiedener Lobbygruppen, die Geschäfte der EIH zu unterbinden. Zuletzt hatte für Aufregung gesorgt, dass Indien seine Ölgeschäfte über die EIH abwickelt. Der Handel mit Öl aus dem Iran ist allerdings nicht verboten - weder nach den Uno- noch nach EU-Sanktionen.
  • Aus der FTD vom 27.05.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland,
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