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Merken   Drucken   07.12.2010, 21:59 Schriftgröße: AAA

Kampf gegen Steuerhinterziehung: EU schafft das Bankgeheimnis ab

Ab 2015 tauschen die Mitgliedsstaaten automatisch Steuerdaten ihrer Bürger untereinander aus. Selbst Luxemburg und Österreich leisten künftig Amtshilfe. von Reinhard Hönighaus  Brüssel
Im Kampf gegen die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung beseitigt die EU das Bankgeheimnis. Nach zweijährigen Verhandlungen einigten sich die Finanzminister der Gemeinschaft am Dienstag auf eine verschärfte Amtshilferichtlinie. Die beiden letzten EU-Bastionen gegen den Austausch von Bankdaten, Österreich und Luxemburg, gaben ihren Widerstand auf: Sie wollen Auskünfte über Bürger anderer EU-Staaten nicht länger unter Verweis auf das Bankgeheimnis verweigern.
Ab 2013 können deutsche Finanzbehörden damit nicht nur bei Verdacht auf Steuerbetrug, sondern auch bei vermuteter Steuerhinterziehung Amtshilfe bei den Behörden in allen EU-Ländern beantragen. Dazu müssen sie den Namen der Person nennen und ihren Verdacht konkret begründen. Sammelabfragen und Datenfischerei im großen Stil soll es nicht geben. "Das ist ein guter Kompromiss", sagte Österreichs Finanzminister Josef Pröll. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprach von einem wichtigen Schritt, um die Steuerflucht zu bekämpfen.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU)   Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU)
Fast drei Jahre nach der Zumwinkel -Affäre hat die Bundesregierung nun zumindest einen effizienteren Informationsaustausch mit den Nachbarländern erreicht - nicht nur innerhalb der EU. In der Vergangenheit hatten die Schweiz und Liechtenstein gern darauf verwiesen, dass man einem Drittstaat nicht mehr Amtshilfe abverlangen könne als einem EU-Mitglied.
Doch im Vorgriff auf die Einigung in der EU hatte die Schweiz Ende Oktober mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Bisher unterstützten die Schweizer deutsche Behörden nur bei Ermittlungen wegen Steuerbetrugs, bei solchen wegen Steuerhinterziehung jedoch nicht. Nun kann Deutschland in Verdachtsfällen auch bei Steuerhinterziehern in der Schweiz Auskünfte einfordern.

Teil 2: "In keiner Weise nachvollziehbar"

  • FTD.de, 07.12.2010
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