Behörden tauschen sich ausLaut Holzhäuser kommt als zusätzliches Thema hinzu, dass die Kronzeugen gehalten sind, international bei allen Behörden Anträge zu stellen, die ein Kartell verfolgen könnten. Wenn sie eine Offenlegung ihrer Unterlagen befürchten müssten, würden sie wahrscheinlich nicht nur davon abgehalten werden, bei den nationalen Behörden vorstellig zu werden, sondern auch bei der EU-Kommission.
Eine Möglichkeit, die Kronzeugenregelung zu stärken, wäre nach Ansicht von Holzhäuser, wenn die einzelnen Länder in ihren Regeln einen Vertraulichkeitsschutz verankerten. Auf EU-Ebene hat sich die Kommission eine solche Selbstverpflichtung 2006 auferlegt: Sie ist aber für die einzelnen Länder rechtlich nicht bindend. Eine andere Möglichkeit wäre es laut Holzhäuser, die Offenlegung der Unterlagen durch eine eingeschränkte Schadensersatzhaftung zu kompensieren.