FTD.de » Politik » Europa » Brüssel entschärft Richtlinie gegen Diskriminierung

Merken   Drucken   24.06.2008, 21:09 Schriftgröße: AAA

Nach deutscher Kritik: Brüssel entschärft Richtlinie gegen Diskriminierung  

Exklusiv Die EU-Kommission will deutsche Ängste entkräften, die geplante Ausweitung der Antidiskriminierungsrichtlinie werde der Wirtschaft unverhältnismäßig hohe Belastungen aufbürden. FTD-Informationen zufolge will Brüssel den Gesetzesentwurf deshalb in entscheidenden Punkten abschwächen. von Wolfgang Proissl und Reinhard Hönighaus (Brüssel)
Die Behörde hofft so den Widerstand der deutschen Wirtschaft, der CDU und der CSU gegen das Vorhaben zu brechen. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt sagte am Dienstag in Brüssel, die Richtlinie erfülle ihn mit "allergrößter Sorge", da Betrieben Zusatzkosten, mehr Bürokratie und Rechtsunsicherheit drohten. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) lehnt das Vorhaben ab.
Doch die Kommission stützt sich auf eine Mehrheit im EU-Parlament, die im Mai eine Ausdehnung der Antidiskriminierungsrichtlinie gefordert hatte. Auch die Staats- und Regierungschefs hatten der EU-Exekutive im Dezember einen entsprechenden Auftrag erteilt. Hinzu kommt, dass die EU-Antidiskriminierungsagentur am Dienstag in Deutschland die Umsetzung der geltenden Regeln als unzureichend kritisiert hat.
Deshalb arbeitet die Kommission derzeit an einer Richtlinie, die jede Form von Diskriminierung aufgrund von Behinderung, Alter, Religion und sexueller Orientierung in allen Lebensbereichen verbieten soll. Die geltenden EU-Regeln verbieten vor allem Diskriminierung am Arbeitsplatz. Behördenchef José Manuel Barroso will das Gesetz am 2. Juli in einem Sozialpaket vorlegen, das auch Richtlinienvorschläge zu Patientenrechten und europäischen Betriebsräten enthalten soll.
Zwei Festlegungen
Konkret will die Kommission nach derzeitigem Stand deutsche Befürchtungen durch zwei Festlegungen entkräften: Erstens sollen die strengeren Regeln nur für sogenannte Massengeschäfte kommerzieller Anbieter gelten, nicht aber für nichtkommerzielle Geschäfte von Privatpersonen. Eine Wohnungsbaugesellschaft muss sich dann bei der Vermietung an die strengen Vorschriften halten. Für die ältere Dame, die in ihrem Haus ein Zimmer untervermietet, gelten die Regeln hingegen nicht.

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