In vielen anderen europäischen Ländern ist es deutlich leichter, extreme Parteien zu verbieten als in Deutschland. So ist etwa in Frankreich, den Niederlanden oder dem Vereinigten Königreich ein Verbot per Ministerbeschluss nach dem Vereinsrecht möglich. Hier zu Lande hingegen muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, weil den Parteien im Grundgesetz ein besonderer Schutz eingeräumt wird. Daher verfügen andere Länder über mehr Erfahrung mit dem Verbot rechtsextremer Parteien.
So argumentiert der französische Innenminister de Villepin, dass es dort "eine gewisse Zahl von Neonazi-Gruppen mit zusammen fast 3000 Mitgliedern" gebe, die eine Bedrohung und eine Gefahr darstellen. Diese Gruppen hätten im vergangenen Jahr bereits 65 Gewalttaten verübt. Im Vorjahr waren es noch 27. Sein Ministerium werde nach der Auflösung der Gruppen darauf achten, dass diese nicht anschließend unter anderem Namen weiter aktiv würden. In der Vergangenheit hat Frankreich negative Erfahrungen mit Parteiverboten gemacht. So wurde der Gruppe "Unité Radicale" der Auftritt eines Anhängers zur Militärparade am 14. Juli 2002 zwar zum Verhängnis: Maxime Brunerie wollte Präsident Chirac ermorden, einen Monat später wurde die Gruppe verboten. Jetzt aber tritt sie unter neuem Namen als nationalrevolutionäre Bewegung auf.
Ähnlich schlechte Erfahrungen hat Belgien in jüngster Zeit gemacht. Das Oberste Gericht Belgiens erklärte am 9. November 2004 die flämische Nationalistenpartei "Vlaams Blok" des Verstoßes gegen das Antirassismusgesetz für schuldig. Damit verlor die Partei Anspruch auf staatliche Parteienfinanzierung. Fünf Tage nach dem Urteil wurde die Partei als "Vlaams Belang" neu gegründet.
Auch in Italien sind trotz Verboten militante radikale Gruppen aktiv. Zwar verbot der Innenminister im November 2000 die "Fronte Nazionale", weil sie Rassendiskriminierung betreibe und einen faschistischen Staat errichten wolle. Jedoch sind andere extreme Parteien noch aktiv, darunter die "Forza Nuova", gegen die ein Verbot wegen Bildung einer Untergrundarmee geprüft wurde.
Keine Verbote gibt es bislang im liberalen Dänemark. Parteien wie die "Dänische Nationalsozialistische Bewegung", die sich zum "Führerprinzip" und zum "Kampf für die weiße Rasse" bekennt, können sich frei betätigen. In Dänemark recht unbedeutend, besitzt die Gruppe einen Verlag, der in Deutschland verbotene Nazipropaganda vertreibt.
Zu einer Strategie "zwischen Einbindung und Ausgrenzung" rät auch für Deutschland der Bonner Parteienforscher Frank Decker. Die Parteien sollten "mehr Mut zur direkten politischen Konfrontation zeigen und nicht nach einer neuen rechtlichen Keule rufen", sagte er der FTD. Die NPD sei als extremistische Partei weit gehend isoliert. Von ihr gehe nur dann eine Gefahr aus, "wenn ihr der Schulterschluss mit der DVU gelingt und sie mehr auf gemäßigten Populismus setzt". Dann könnte die NPD sich, wie die Front National in Südfrankreich, als Partei verankern.
Auch die Mehrzahl der deutschen Politiker zieht eine politische Auseinandersetzung einem neuen Verbotsverfahren vor.
Lediglich der nordrhein-westfälische Innenminister Franz Behrens reagierte in der Zeitung "Rheinische Post" positiv auf die indirekte Ermunterung zu einem neuen Verbotsantrag durch den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, und dessen Stellvertreter Winfried Hassemer. Es gebe genügend Material, um ein Verbot der NPD zu rechtfertigen, sagte Behrens am Dienstag.
Der SPD-Parteivorsitzende Franz Müntefering sagte, man dürfe den Nazis "nicht die Plätze und Straßen überlassen".