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Merken   Drucken   30.12.2008, 14:36 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Brüssel weicht Subventionsregeln auf

Die Regeln für Beihilfen in der Europäischen Union werden gelockert. Nach Lust und Laune darf trotzdem nicht subventioniert werden. von Karoline Beisel
Mitte Dezember kam es endlich, das erhoffte Signal aus Brüssel. Die strenge Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes  hatte dem Drängen vieler Mitgliedsstaaten nachgegeben und die Regelungen für staatliche Beihilfen gelockert. Kroes' Einlenken hat einen Grund: Selbst gesunde Unternehmen würden wegen der Kreditklemme nicht die benötigten Kredite erhalten, sagt die Kommissarin. Und das macht auf Dauer auch gesunde Firmen zum Sanierungsfall.
Nach Lust und Laune können die EU-Staaten ihre heimische Wirtschaft deshalb noch lange nicht subventionieren. Denn die EU-Beihilfekontrolle wird nicht abgeschafft, sondern gelockert - und das auch nur befristet. Bis Ende 2010 dürfen Mitgliedsstaaten subventionierte Kredite und staatliche Bürgschaften zu besonders günstigen Konditionen gewähren, ohne dass Brüssel die einzelnen Fälle prüft.
Allerdings muss die Förderung in einen nationalen Rettungsplan eingebunden sein, den die jeweilige Regierung sich vorher hat genehmigen lassen. Ein Beispiel für diese Förderungen ist das Angebot der KfW Bankengruppe. Sie will Kredite über 15 Mrd. Euro weit unter Marktpreisen an Unternehmen vergeben und hat jetzt endlich auch das erforderliche Okay aus Brüssel.
Nationale Förderprogramme gab es auch schon vor der Krise, etwa für Forschung im Bereich erneuerbarer Energien. "Dabei muss nicht unbedingt Cash fließen", sagt der Tübinger Juraprofessor Wernhard Möschel. "Auch wenn der Staat als Bürge einspringt oder für ein Unternehmen garantiert, liegt eine Beihilfe vor." Eine Förderdatenbank auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums hilft dabei, die richtige Unterstützung zu finden. Unternehmen können sich dann direkt bei der Stelle bewerben, etwa einem Bundesland. "Erfüllen sie alle Voraussetzungen, bekommen sie die Subvention, ohne dass die Kommission noch einmal zustimmen muss", sagt Helge Heinrich. Er ist Beihilferechtler bei Noerr Stiefenhofer Lutz.
Demnächst großzügiger: EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes   Demnächst großzügiger: EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes
Wenn der Konkurrent zur Petze wird
Trotz der Lockerungen sind jedoch versteckte Beihilfen nicht erlaubt, bei denen - heimlich an Brüssel vorbei - gepäppelt wird. Solche Gefahren lauern schnell, wenn sich eine Kommune allzu engagiert um die Industrieansiedlung kümmert: Schon ein niedriger Grundstückspreis für eine Gewerbeimmobilie, die sie einem Unternehmen anbietet, kann schlafende Hunde wecken - zumindest aber einen Wettbewerber. In so einer Situation kann der Konkurrent zur Petze werden: Ein Brief nach Brüssel - und die Kommission startet eine Untersuchung. "Dann muss der Mitgliedsstaat, dessen Behörden den Zuschuss gewährt haben, sich vor den Wettbewerbshütern rechtfertigen", sagt Heinrich.
Das gilt dann, wenn die Förderung eine bestimmte Summe überschreitet. Das war bislang der Fall, wenn die Zuwendung innerhalb von drei Jahren über 200.000 Euro lag. Darunter galt sie als Bagatell- oder "De minimis"-Beihilfe, für die sich Brüssel nicht weiter interessierte. Auch hier wird Kommissarin Kroes demnächst großzügiger: Bald müssen Subventionen bis zu 500.000 Euro nicht mehr genehmigt werden. "Es reicht, wenn man auf Anfrage mit einer Bescheinigung nachweisen kann, dass es sich um eine De-minimis-Maßnahme handelt", sagt Möschel.
Brüssel bittet Sony zur Kasse
Setzt sich eine Firma über die Regeln hinweg, muss sie im schlimmsten Fall mit einer Rückforderung rechnen oder mit einer kräftigen Nachzahlung. Prominentes Beispiel: Sony . Der Konzern konnte das Grundstück auf dem Potsdamer Platz in Berlin vergleichsweise günstig erwerben - zu günstig, fand die Kommission und bat das Unternehmen noch einmal richtig zur Kasse.
Die Unterstützung kann auch zurückgefordert werden, wenn das Unternehmen die Bedingungen, an die eine Vergabe geknüpft ist, nicht erfüllt hat. "Wer verspricht, eine bezuschusste Maschine zehn Jahre lang im Unternehmen zu nutzen oder zehn geförderte Arbeitsplätze über mehrere Jahre zu halten, und die Zusage bricht, muss damit rechnen, dass der Staat sein Geld zurückhaben will", sagt der Dresdner Anwalt Georg Brüggen. Nokia  ist das widerfahren: Knapp 3000 Dauerarbeitsplätze sollten im Gegenzug für üppige staatliche Fördermittel geschaffen werden. Nach der Werksschließung in Bochum blieb davon kein einziger erhalten, also forderte Nordrhein-Westfalen 60 Mio. Euro von dem Handykonzern zurück.
Ähnlich rigoros sind die Brüsseler Wettbewerbshüter, selbst die drohende Pleite ist kein Hinderungsgrund. "Für die EU-Kommission ist die Insolvenz eines Unternehmens eine Möglichkeit", sagt Anwalt Brüggen, "die Störung des Marktes zu beheben."
  • Aus der FTD vom 31.12.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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