Mitte Dezember kam es endlich, das erhoffte Signal aus Brüssel. Die strenge Wettbewerbskommissarin
Neelie Kroes hatte dem Drängen vieler Mitgliedsstaaten nachgegeben und die Regelungen für staatliche Beihilfen gelockert. Kroes' Einlenken hat einen Grund: Selbst gesunde Unternehmen würden wegen der Kreditklemme nicht die benötigten Kredite erhalten, sagt die Kommissarin. Und das macht auf Dauer auch gesunde Firmen zum Sanierungsfall.
Nach Lust und Laune können die EU-Staaten ihre heimische Wirtschaft deshalb noch lange nicht subventionieren. Denn die EU-Beihilfekontrolle wird nicht abgeschafft, sondern gelockert - und das auch nur befristet. Bis Ende 2010 dürfen Mitgliedsstaaten subventionierte Kredite und staatliche Bürgschaften zu besonders günstigen Konditionen gewähren, ohne dass Brüssel die einzelnen Fälle prüft.
Allerdings muss die Förderung in einen nationalen Rettungsplan eingebunden sein, den die jeweilige Regierung sich vorher hat genehmigen lassen. Ein Beispiel für diese Förderungen ist das Angebot der KfW Bankengruppe. Sie will Kredite über 15 Mrd. Euro weit unter Marktpreisen an Unternehmen vergeben und hat jetzt endlich auch das erforderliche Okay aus Brüssel.
Nationale Förderprogramme gab es auch schon vor der Krise, etwa für Forschung im Bereich erneuerbarer Energien. "Dabei muss nicht unbedingt Cash fließen", sagt der Tübinger Juraprofessor Wernhard Möschel. "Auch wenn der Staat als Bürge einspringt oder für ein Unternehmen garantiert, liegt eine Beihilfe vor." Eine Förderdatenbank auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums hilft dabei, die richtige Unterstützung zu finden. Unternehmen können sich dann direkt bei der Stelle bewerben, etwa einem Bundesland. "Erfüllen sie alle Voraussetzungen, bekommen sie die Subvention, ohne dass die Kommission noch einmal zustimmen muss", sagt Helge Heinrich. Er ist Beihilferechtler bei Noerr Stiefenhofer Lutz.