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Merken   Drucken   28.12.2009, 12:16 Schriftgröße: AAA

Reformvertrag: Lissabon illustriert Europas Ernüchterung  

Kommentar Das zu Ende gehende Jahrzehnt war ein verlorenes Jahrzehnt für die europäische Integration. In der Union dominiert immer stärker eine nationale Interessenpolitik. von Annegret Bendiek und Jürgen Neyer
Annegret Bendiek ist wissenschaftliche Mitarbeiterin der Forschungsgruppe EU-Außenbeziehungen der Stiftung Wissenschaft und Politik in Berlin. Jürgen Neyer ist Professor für Europäische Politik an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder.
Die Erleichterung in Europa war groß, als der Vertrag von Lissabon am 1. Dezember endlich in Kraft trat. Doch obwohl der Reformvertrag von vielen Kommentatoren als bedeutender Meilenstein für die Europäische Union gesehen wird, bringt er in Wahrheit ein Jahrzehnt der Ernüchterung über die Perspektiven des europäischen Integrationsprozesses zum Ausdruck. Der Vertrag spricht die Sprache nationaler Interessenpolitik. In Europa gibt es keinen politischen Willen mehr, weitere Hoheitsrechte an die EU zu übertragen. Nicht in Brüssel, sondern in den nationalen Hauptstädten wird in Zukunft die europäische Politik gemacht.

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  • Aus der FTD vom 28.12.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
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Kommentare
  • 29.12.2009 12:53:34 Uhr   fokus: Supranationales Recht

    Ich kann mich der Bewertung von T.H. nur anschliessen: "Schwachsinn". "Weder ist im Vertrag der Vorrang europäischen Rechts vor nationalem Recht geregelt, ... ."

    Der Lissabon Vertrag ist Supranationales Recht (von lateinisch supra, „über“, und natio, „Volk“ bzw. „Staat“), ist ein Begriff des Völkerrechts. Er bedeutet eine Verlagerung von Zuständigkeiten von der nationalstaatlichen Ebene auf eine höher stehende Ebene. Die übergeordnete Organisation kann auch dann verbindliche Beschlüsse fassen, wenn nicht alle Mitglieder zustimmen. Das Gegenteil ist das Prinzip des Intergouvernementalismus: Es schreibt nur eine zwischenstaatliche Kooperation der Regierungen vor, ohne sie inhaltlich und räumlich zu vertiefen und zu institutionalisieren.

    Alle Regelungen des Lissabon-Vertrages, niedergeschreiben auf meheren hundert Seiten!, gehen den deutschen Regelungen vor. Damit sind auch bestimmte Regeln des Grundgesetzes nicht mehr mit dem Lissabon-Vertrag vereinbar. Der L-V kennt kein "Sozialstaatsgebot". Die unbegrenzte unternehmerische Freiheit hat demgegenüber quasi Verfassungsrang bekommen. Ein Ausgleich ähnlich dem GG ist nicht vorgesehen. Er kennt z. B. auch kein Vereinigungsprivileg der Gewerkschaften.

    Ich bin gespannt, wann zum ersten Male gegen das GG entschieden werden muss. Die nächsten Tarifverhandlungen mit einem erklärten Streik dürfte die erste Gelegenheit dazu sein. Das Recht auf Streik (Arbeitsrecht) ist mit dem L-V hinfällig. Das Thema "Flashmob" dürfte wohl die erste Nagelprobe sein.

    @T.H.: "Ihr Artikel war unterm Strich nicht lesenswert." Der Artikel lesenswert, denn er dokumentiert die totale Unkenntnis der Funktionseliten über die tatsächlichen Zusammenhänge der neuen Gesellschaftsordnung. Laut Lippmann (Public Opinion, 1929) und Hayek brauchen sie auch keine Kenntnis, sie haben nur zu funktionieren. Ihre Aufgabe ist es als "second hand dealer in ideas" (Hayek, Intellectuals, 1949) in der Öffentlichkeit aufzutreten und diese wie ihre eigene Idee/Utopie zu vertreten.

  • 28.12.2009 22:01:48 Uhr   T.H.: Schwachsinn
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