Ein mit spitzem Bleistift rechnendes Deutschland haftet für prassende Griechen und Italiener - so lautet die Furcht vor gemeinsamen Anleihen. Zudem gibt es handfeste rechtliche Bedenken. Doch die Schwierigkeiten sind überschaubar. von Fabian Löhe, Berlin
Auch wenn EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso taktisch geschickt von "Stabilitätsbonds" spricht - es sind die in Deutschland ungeliebten Eurobonds, mit denen er hofft, der Schuldenkrise ein für alle Mal den Garaus zu machen. Drei Optionen sollen auf den Tisch kommen: Allen ist gemein, dass die Euro-Länder Garantien für Schulden anderer Staaten übernehmen. Dies halten viele Experten für eine gute Alternative oder Ergänzung zum Rettungsfonds EFSF.
Doch Voraussetzung für Eurobonds wäre eine neue Stufe der wirtschaftlichen und politischen Zusammenarbeit in der EU. Zudem würden durch die gemeinschaftlichen Anleihen die Kreditkosten für Deutschland steigen - weshalb hierzulande der Unmut besonders groß ist. Ähnlich sehen es andere finanzstarke Euro-Länder. Darüber hinaus gibt es rechtliche Bedenken. FTD.de beschreibt die Hürden auf dem Weg zu Eurobonds.
Die Bundesregierung lehnt Eurobonds bisher in jeder Form ab. Denn sie würden bedeuten, dass Deutschland für die Schulden anderer Euro-Staaten mithaftet. Der Haupteinwand aus Berlin ist, dass Euro-Staaten auf diese Weise leichter an Geld kommen und dann nötige Reformen vernachlässigen könnten.
Kanzlerin Merkel ist gegen Eurobonds - will aber darüber reden
Die Anleihen seien kein Allheilmittel, heißt es aus Berlin. Trotzdem will Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag offen in ein Gespräch mit Italiens neuem Ministerpräsidenten und Eurobonds-Befürworter Mario Monti sowie dem Skeptiker, Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy, zu diesem Thema gehen. Dabei steht sie unter innenpolitischem Druck: Politiker der CDU unterstützen die gemeinschaftlichen Anleihen zwar in Teilen, doch vor allem CSU und FDP kritisierten die Kommissionsvorschläge kategorisch als unannehmbar.
SPD und Grüne plädieren hingegen dafür, eine Fiskalunion mit Brüsseler Eingriffsrechten in die nationale Fiskalpolitik zu gründen und gemeinsame Anleihen zu begeben. Allerdings gibt es auch bei den Sozialdemokraten - trotz der weit verbreiteten Forderung nach Auflagen - Skepsis gegenüber Eurobonds. So sagte etwa Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) der FTD, es könne nicht sein, dass mit solchen Anleihen Freibriefe zum Schuldenmachen verteilt würden. Sollte sich Deutschlands Kreditwürdigkeit mit der Einführung von Eurobonds verschlechtern, werde dies auch die Bundesländer treffen.
Im September verbot das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik, die Haftung für die Schulden anderer Staaten zu übernehmen - und schoss damit eine Breitseite gegen die Einführung von Eurobonds. Es sei unzulässig, wenn "wesentliche Bestandteile" des Haushaltsrechts auf eine übernationale Organisation übertragen würden.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Die Verfassungshüter argumentierten, der Bundestag müsse in jedem Fall die Kontrolle über grundlegende Haushaltsentscheidungen behalten. "Es dürfen keine dauerhaften völkervertragsrechtlichen Mechanismen begründet werden, die auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen", hieß es, "vor allem wenn sie mit schwer kalkulierbaren Folgewirkungen verbunden sind." Doch Eurobonds würden bedeuten, dass die Staaten der Euro-Zone zumindest einen Teil ihrer Schulden gemeinsam garantieren - auch wenn ihre Haushalte getrennt aufgestellt werden.
Europarechtler wie Ralph Alexander Lorz von der Uni Düsseldorf interpretierten das Urteil so, dass Karlsruhe lediglich eine "umfassende Haftungsgemeinschaft" ausgeschlossen habe. "Das Urteil schließt Eurobonds keineswegs grundsätzlich aus. Es richtet aber gewisse Hürden auf, die bei der Ausgestaltung von Eurobonds zu beachten wären", sagte er. Es müsse gewährleistet sein, dass der Bundestag die Kontrolle über das Budget des Bundes behalte und über die weitere Verschuldung Deutschlands individuell entscheiden könne.
Neben Deutschland blicken auch Frankreich, Finnland und die Niederlande skeptisch auf Eurobonds. Frankreich hält sich zwar offiziell meist zurück - dafür ist die Kritik aus Den Haag umso lauter. Der niederländische Finanzminister Jan Kees de Jager sprach Ende August Eurobonds eine "geradezu perverse Wirkung" zu. Die Gemeinschaftsanleihen nähmen Schuldenländern jeden Anreiz, auf den Pfad vernünftiger Haushalts- und Wirtschaftspolitik einzuschwenken.
Auch der finnische Ministerpräsident Jyrki Katainen kritisiert, bei Gemeinschaftsanleihen könnten finanzschwächere Länder von der Stärke anderer Staaten profitieren und sich mit niedrigen Zinsen Kapital leihen. Doch die Krise sei zum Teil dadurch entstanden, dass einige Länder zu lange zu günstig an frisches Geld gekommen seien, sagte er.
Doch hinter den Kulissen heißt es ganz allgemein, wenn der Markt auf andere Instrumente nicht mehr reagiere, könne durchaus Bewegung in die Diskussion kommen. Anzeichen, dass dies der Fall sein könnte, sind durchaus vorhanden: So schließt die Ratingagentur Moody's nicht aus, dem zweitgrößten Euro-Land Frankreich seine Spitzenbonität "AAA" zu entziehen.
In den Europäischen Verträgen ist eine gegenseitige Haftung der Mitgliedsstaaten nach Artikel 125 ausgeschlossen. Die gemeinsame Haftung würde aber dazu führen, dass die Euro-Zone ein hohes Rating erhielte, im Idealfall "AAA". Haften Euro-Länder dagegen einzeln anteilig, hätten gemeinsame Anleihen womöglich das Rating des schlechtesten Landes, derzeit Griechenlands "C". Damit wären die Bonds unattraktiv für Investoren.
Um die Schlagkraft von Eurobonds voll zu entfalten, wäre also eine Änderung der EU-Verträge durchaus sinnvoll. Unter dem Druck der Euro-Schuldenkrise hat Finnland - das Eurobonds jedoch ablehnt - schon Bereitschaft zu Änderungen der EU-Verträge signalisiert. Wenn dies notwendig sei, um ein "sensibles Finanzmanagement" einzuführen, wären Modifikationen denkbar, sagte der finnische Ministerpräsident Jyrki Katainen am Sonntag.
Auch Deutschland hat bereits einen Anlauf zur Reform angekündigt - wenngleich zunächst aus anderen Gründen als der Vorbereitung von Gemeinschaftsanleihen. Berlin will bei Verstößen gegen den Stabilitätspakt zuvorderst Klagen gegen den betroffenen Staat beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) zulassen. Dies wäre relativ leicht machbar, da hierfür nur ein Satz im Vertrag über die Arbeitsweise der EU gestrichen werden müsste.
Allerdings könnten in einem solchen verkürzten Vertragsänderungsverfahren auch zusätzliche Kompetenzen in der Finanz-, Steuer- und Sozialpolitik auf die EU übertragen werden. Und in diesem Zusammenhang wäre es theoretisch denkbar, dass es zu einem für Eurobonds notwendigen Verfassungskonvent kommt. Mit diesem wären die erforderlichen Vertragsänderungen dann möglich - würden aber noch ganze drei bis fünf Jahre dauern.
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