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Merken   Drucken   28.01.2012, 10:59 Schriftgröße: AAA

Schuldenkrise: Lammert warnt vor Fiskalpakt light

Die Euro-Staaten versprechen für die Zukunft mehr Haushaltsdisziplin. Doch nach Einschätzung des Bundestagspräsidenten reichen die dazu verabschiedeten Regeln nicht aus. Er warnt vor einem Aufstand der CDU-Bundestagsfraktion.
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hält den geplanten Fiskalpakt der Euro-Staaten für unzureichend. "Der erklärte Zweck des Vertrages besteht darin, in Zukunft genau jene Haushaltsdisziplin herbeizuführen, die es in der Vergangenheit nicht ausreichend gegeben hat", sagte Lammert in einem am Samstag veröffentlichten Interview der Nachrichtenagentur Reuters. "Genau dies scheint mir im gegenwärtigen Verhandlungsstand aber nicht hinreichend gesichert."
Bundestagspräsident Lammert widerspricht Kanzlerin Merkel   Bundestagspräsident Lammert widerspricht Kanzlerin Merkel
Der Fiskalpakt für eine straffere Haushaltsdisziplin in der Euro-Zone und einer Reihe weiterer EU-Staaten soll am Montag auf dem EU-Gipfel in Brüssel verabschiedet werden. Ehe er in Kraft tritt, müssen aber die nationalen Parlamente zustimmen - also auch der Bundestag.
Nach Angaben Lammerts gibt es in der Unionsfraktion erhebliche Bedenken gegen die derzeitige Vertragsfassung. Es hapere an Möglichkeiten zur Durchsetzung der Regeln.
Konkret kritisiert der Bundestagspräsident, dass die EU-Kommission als Hüterin der Verträge bei Verstößen gegen nationale Schuldenbremsen nicht vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen kann. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Donnerstag gesagt, sie halte es für ausreichend, dass andere EU-Staaten gegen Verstöße einzelner Mitglieder klagen könnten. "Ich sehe da, ehrlich gesagt, keinen großen Unterschied", hatte Merkel gesagt.
Lammmert fürchtet "wechselseitige Rücksichtnahme" von Schuldensündern
Lammert dagegen warnte, eine Klagebefugnis allein der EU-Staaten "könnte zu einem System wechselseitiger Rücksichtnahmen führen". In der Vergangenheit waren Frankreich und Deutschland bei Verstößen gegen den EU-Stabilitätspakt Sanktionen entgangen, weil Paris und Berlin die Regierungen der kleineren Länder von einer Lockerung der Regeln überzeugten.
"Mir leuchtet nicht ein, warum es rechtlich nicht möglich sein soll, dass die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagt", sagte Lammert. Als Alternative schlug er eine Art Beweislastumkehr vor: "Sobald die Kommission Vertragsverletzungen festgestellt hat, könnten die Sanktionen automatisch verhängt werden. Dagegen könnte das betroffene Land dann den EuGH anrufen." Das hätte auch den Vorteil, dass zwischen der Aufstellung eines eines umstrittenen Haushaltes und den Sanktionen weniger Zeit verstreichen würde.
  • Reuters, 28.01.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland,
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