Der Analphabet war wegen Handtaschenraubs angeklagt, wurde dann aber freigesprochen. Davon wusste er jedoch nichts - schließlich konnte er das Urteil selbst nicht entziffern. Er ging die ganze Zeit davon aus, verurteilt worden zu sein. Die Richterin vergaß aber, bei der Gefängnisverwaltung seine Freilassung anzuweisen. Sie begründete ihren Irrtum damit, dass sie geglaubt habe, der Mann müsse wegen anderer Vergehen ohnehin in Haft bleiben.
Die Justiz wurde erst bei einer Routinekontrolle auf das Versehen aufmerksam. Ein Gericht entschied jetzt, dass die Richterin mit einem einjährigen Berufsverbot belegt wird. Außerdem muss sie dem Mann, der insgesamt 437 Tage unschuldig in Haft verbrachte, eine Entschädigung von 100.000 Euro zahlen.