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Merken   Drucken   13.08.2012, 10:00 Schriftgröße: AAA

Steuerfahndung: Ratifiziert das Steuerabkommen

Kommentar Zufallsfunde auf Daten-CDs sind keine solide Basis für den Kampf gegen Steuersünder. Stattdessen sollte die Vereinbarung mit der Schweiz in Kraft treten - allerdings modifiziert.

Sarah Speicher-Utsch ist Redakteurin im Finanzressort in Frankfurt.


Das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz ist jetzt schon so gut wie tot, noch bevor es überhaupt in Kraft getreten ist. Dafür hat Nordrhein-Westfalen mit dem erneuten Ankauf von Steuer-CDs gesorgt. Das wird die Schweizer Regierung sicherlich nicht mehr hinnehmen.

Dabei ist das Abkommen lange Zeit verhandelt und im März 2012 endlich auch unterzeichnet worden. Es regelt unter anderem, dass deutsche Steuersünder, die ihr Geld am Fiskus vorbei in der Schweiz angelegt und dort jährlich Erträge unversteuert vereinnahmt haben, nach der Zahlung einer Abgeltungsteuer amnestiert werden.

Für Deutschland bedeutet es also, Steuernachzahlungen in Milliardenhöhe einstreichen zu können. Der Alpenstaat ist aufgrund seiner räumlichen Nähe und - zumindest in der Vergangenheit - aufgrund seiner strikten Verschwiegenheit im Bankgeschäft des Deutschen liebster Vermögensverwalter.

Für die Schweiz und deren Banken würde das Abkommen indes endlich eine Möglichkeit bedeuten, sich fern von Steuerskandalen wieder auf das eigentliche und legale Bankgeschäft konzentrieren zu können. Immerhin lebt das kleine Land mit seinen knapp acht Millionen Einwohnern von der großen Bankindustrie.

Kaum irgendwo sonst auf der Welt ist der Anteil der Finanzwirtschaft am Bruttoinlandsprodukt deshalb höher. Die Bilanzsummen von UBS und Credit Suisse machen mehr als das Vierfache der Wirtschaftsleistung aus.

Womit wir beim Thema wären.

Credit Suisse  steht seit Kurzem im Verdacht, deutschen Kunden über seine Versicherungstochter in Bermuda dabei geholfen zu haben, Geld am Fiskus vorbeizuschleusen. Und die UBS  ist gerade erst wieder ins Visier der Steuerfahnder geraten, nachdem NRW eine CD mit den Namen von deutschen UBS-Kunden erworben hat, denen die Bank ebenfalls bei der Steuerhinterziehung zu Diensten gewesen sein soll.

Anstatt dass sich die beiden Nachbarländer endlich einigen und das unterzeichnete Steuerabkommen schnell durch den Bundesrat bringen, torpediert vor allem das rot-grün regierte Nordrhein-Westfalen die Ratifizierung und beschafft sich eine Steuer-CD nach der anderen.

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Keine Frage, die Argumente von NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) leuchten der Öffentlichkeit - oder, besser gesagt, vielen potenziellen Wählern - ein. Die Großverdiener, die nicht nur mehr auf der hohen Kante haben als das gemeine Volk, sondern das Geld noch dazu in die Schweiz karren, um Steuern zu hinterziehen, müssen dafür bluten. Nein, da reicht keine Abgeltungsteuer, die gemäß dem Abkommen zwischen 21 und 41 Prozent des in der Schweiz geparkten Vermögens liegen soll. Eine Strafe zahlen, dabei anonym bleiben - und nun soll alles erledigt sein?

Dem Gerechtigkeitssinn des Volkes ist damit nicht Genüge getan. Das weiß die SPD nur zu gut. Schon einmal wurde ein Exempel statuiert - am einstigen Post-Chef Klaus Zumwinkel -, als sich sein Name auf einer ebensolchen Steuer-CD befand. Zumwinkel musste 2008 wegen seiner Stiftungen in Liechtenstein sogar seinen Posten abgeben.

Aber die Frage ist: Bedenkt Norbert Walter-Borjans bei seinem rigorosen Vorgehen gegen Steuersünder auch, dass der Bundesrepublik ein viel größerer Batzen durch die Lappen gehen kann, wenn das Abkommen scheitert? Sicher ist Deutschland nämlich immerhin eine Ablasszahlung von 2 Mrd. Euro, die die Schweiz garantiert hat. Letztlich dürfte jedoch deutlich mehr Geld dabei rumkommen.

Walter-Borjans' Methode ist dagegen äußert mühsam. Er pokert, dass die Schlagzeilen über die angekauften CDs Steuerbetrügern Angst machen und sie zur Selbstanzeige bewegen. Er zahlt den Informanten dafür Geld, hält den Steuerfahndungsapparat in NRW auf Trab, setzt seine Mitarbeiter möglichen Anklagen durch die Schweiz aus und erhält vielleicht, wie bereits von Credit Suisse, eine Ablasszahlung. Damals waren es 150 Mio. Euro.

Sarah Speicher-Utsch, Redakteurin Finanzen (Finanzdienstleister) ...   Sarah Speicher-Utsch, Redakteurin Finanzen (Finanzdienstleister) bei den Gruner + Jahr Wirtschaftsmedien

Aber generell darauf zu bauen, bei Hausdurchsuchungen Beweise zu finden, die dann auch noch im Fall einer möglichen Anklage vor Gericht hieb- und stichfest sind, ist mehr als vage.

Und nicht zu vergessen ist freilich auch der liebe Friede mit unserem Nachbarn. Die Schweizer Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf wird nicht unendlich lange mitansehen, wie ihr Verhandlungspartner Deutschland weiter CDs ankauft, obwohl nach Unterzeichnung des Abkommens klar sein sollte, dass aktiv keine Datensätze mehr angeschafft werden.

Dass auch die Geduld der Schweizer irgendwann erschöpft ist, zeigt bereits deren drastische Maßnahme im Frühjahr: Die Eidgenossenschaft ging per Haftbefehl gegen drei Finanzbeamte aus Nordrhein-Westfalen vor und warf ihnen Wirtschaftsspionage und Beihilfe zum Bruch des Bankgeheimnisses vor.

Damit der Streit nicht vollends eskaliert, sollte unter dieses Thema endlich ein Schlussstrich gezogen werden. Statt sich weiterhin auf Datensätze mit mutmaßlichen Steuersündern zu verlassen, sollte lieber das Abkommen so geändert werden, dass noch mehr Schlupflöcher geschlossen werden. Zum Beispiel ist Geld in Lebensversicherungen nach deutschem Recht in dem Vertrag von der Abgeltungsteuer ausgenommen, ebenso Geld, das Kunden in Schweizer Schließfächern deponiert haben. Das wäre doch ein guter Ansatz. Auch für alle Parteien.

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  • Aus der FTD vom 13.08.2012
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