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  04.02.2010, 07:57    

Überweisungsdaten: Sag Nein zu Swift, Straßburg!

Kommentar Das Abkommen zur Weitergabe von Bankdaten an US-Terrorfahnder verletzt den Datenschutz und bringt kaum etwas für die Sicherheit. Die EU-Abgeordneten müssen es ablehnen. von Reinhard Hönighaus 
Es war eine bescheidene Bitte aus dem Europäischen Parlament: Die Regierungen der 27 EU-Staaten sollten mit ihrem Abkommen zur Weitergabe von Überweisungsdaten an US-Ermittler nur noch ein paar Tage warten, bis die Volksvertretung am 10. oder 11. Februar über den Text abstimmen kann. Doch selbst über dieses Begehr des Parlamentspräsidenten Jerzy Buzek gingen die Außenminister brüsk hinweg. Ohne weitere Debatte setzen sie das Abkommen vergangene Woche zum 1. Februar in Kraft.
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Das war nur der jüngste Affront in einer langen Reihe von Demütigungen, die gewählte Abgeordnete im Namen der Terrorbekämpfung ertragen mussten. Am EU-Parlament vorbei hatten zuvor Unterhändler von EU-Justizkommissar Jacques Barrot und der Mitgliedsstaaten mit den Amerikanern ausgehandelt, dass US-Ermittler vorläufig bis Oktober 2010 weiter Zahlungsverkehrsdaten von EU-Bürgern durchforsten können, die über den belgischen Abwickler Swift laufen.
Dass dabei der Daten- und Rechtsschutz ausgehöhlt wird, mit nur zweifelhaftem Nutzen für die Sicherheit, hatte auch die Bundesregierung zugelassen. In dieser und der kommenden Woche aber hat das Europaparlament die einmalige Chance, diesen Unsinn zu korrigieren. Wenn die Abgeordneten ihre durch den EU-Reformvertrag von Lissabon neu gewonnenen Mitspracherechte in der Innenpolitik ernst nehmen, müssen sie das Swift-Übergangsabkommen ablehnen.
Nutzen zweifelhaft
Dafür gibt es drei gute Gründe. Der erste lautet: Bis heute haben Sicherheitsbehörden keinen plausiblen Beleg erbracht, dass solch ein flächendeckender Eingriff in Datenschutzrechte in einem vernünftigen Verhältnis zum Zweck steht. Bevor an diesem Donnerstag der Innenausschuss des EU-Parlaments über das Abkommen abstimmt, will Frankreichs Terroristenjäger Jean-Louis Bruguière für die Bankdatenanalyse werben. Bisher waren die Befürworter jedoch unglaubwürdig. So behauptete die EU-Kommission immer wieder, Swift-Daten hätten wesentlich zur Festnahme der vierköpfigen Sauerlandgruppe beigetragen, die Anschläge auf US-Einrichtungen in Deutschland plante.
Die deutschen Ermittler haben diese Behauptung längst als Märchen enttarnt: Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft bestätigte der FTD schon im Dezember, Swift-Daten hätten bei den Ermittlungen gegen die Sauerlandgruppe "keine erkennbare Rolle gespielt". Auch beim Bundeskriminalamt hieß es wenig später: "Die aus fachlicher Sicht zu erwartenden Erkenntnisse aus einem systematischen und umfangreichen Abgleich der Swift-Daten rechtfertigen - zumindest für den Bereich der Finanzierung des Terrorismus - aus hiesiger Sicht nicht den mit der Datenrecherche verbundenen erheblichen materiellen und personellen Aufwand."

Teil 2: Staatsräson darf nicht die oberste Richtschnur sein

  • FTD.de, 04.02.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland
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