Das war nur der jüngste Affront in einer langen Reihe von Demütigungen, die gewählte Abgeordnete im Namen der Terrorbekämpfung ertragen mussten. Am EU-Parlament vorbei hatten zuvor Unterhändler von EU-Justizkommissar Jacques Barrot und der Mitgliedsstaaten mit den Amerikanern ausgehandelt, dass US-Ermittler vorläufig bis Oktober 2010 weiter Zahlungsverkehrsdaten von EU-Bürgern durchforsten können, die über den belgischen Abwickler Swift laufen.
Dass dabei der Daten- und Rechtsschutz ausgehöhlt wird, mit nur zweifelhaftem Nutzen für die Sicherheit, hatte auch die Bundesregierung zugelassen. In dieser und der kommenden Woche aber hat das Europaparlament die einmalige Chance, diesen Unsinn zu korrigieren. Wenn die Abgeordneten ihre durch den EU-Reformvertrag von Lissabon neu gewonnenen Mitspracherechte in der Innenpolitik ernst nehmen, müssen sie das Swift-Übergangsabkommen ablehnen.
Nutzen zweifelhaft
Dafür gibt es drei gute Gründe. Der erste lautet: Bis heute haben Sicherheitsbehörden keinen plausiblen Beleg erbracht, dass solch ein flächendeckender Eingriff in Datenschutzrechte in einem vernünftigen Verhältnis zum Zweck steht. Bevor an diesem Donnerstag der Innenausschuss des EU-Parlaments über das Abkommen abstimmt, will Frankreichs Terroristenjäger Jean-Louis Bruguière für die Bankdatenanalyse werben. Bisher waren die Befürworter jedoch unglaubwürdig. So behauptete die EU-Kommission immer wieder, Swift-Daten hätten wesentlich zur Festnahme der vierköpfigen Sauerlandgruppe beigetragen, die Anschläge auf US-Einrichtungen in Deutschland plante.