Christian Ahrendt, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion
Zugleich nährt der Gerichtshof nach Ansicht von Strafrechtlern Zweifel, dass die zu Jahresanfang neu eingeführte Form der Sicherungsverwahrung menschenrechtskonform ist. Mit dem Therapieunterbringungsgesetz will die Regierung einen Teil der weggesperrten Schwerverbrecher, die nach dem Straßburger Urteil von 2009 entlassen werden müssten, weiter unterbringen.
Die Unterbringung wird mit einer psychischen Störung begründet. Nach Einschätzung des Rechtswissenschaftlers Jörg Kinzig signalisieren die Straßburger Richter, dass es rechtlich kaum möglich sein dürfte, Straftäter bei der Verurteilung erst für schuldfähig zu erachten, sie später aber für psychisch gestört zu erklären, um sie weiter in einer Therapieeinrichtung wegsperren zu können. Er rechnet damit, dass Deutschland "über kurz oder lang eine Reihe von Schwerverbrechern in Sicherungsverwahrung entlassen muss".
Auch Stefan König, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins, ist skeptisch, ob das Therapieunterbringungsgesetz den Straßburger Maßstäben genügt. Das Urteil habe keine Auswirkungen auf die deutsche Rechtslage, urteilte hingegen der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Christian Ahrendt. Die Koalition habe Konsequenzen gezogen. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung sei abgeschafft. Dafür wurde die vorbehaltene Sicherungsverwahrung erweitert, um die Bevölkerung zu schützen.