Das tschechische Verfassungsgericht hat seine Entscheidung über eine Klage von EU-kritischen Senatoren gegen den Lissabon-Vertrag auf den 3. November vertagt. Das gab der Vorsitzende Richter Pavel Rychetsky am Dienstag in Brünn bekannt.
Die EU wartet auf die Ratifizierung des Reformvertrags durch den Prager Präsidenten Vaclav Klaus, der das Abkommen als letztes Staatsoberhaupt der Union noch nicht unterzeichnet hat. Klaus fordert für Tschechien eine Ausnahmeklausel bei der EU-Grundrechtcharta und will auch das Urteil des Verfassungsgerichts abwarten.
Bei der öffentlichen Sitzung am Dienstag argumentierten die Gegner des Lissabon-Vertrags erneut, dass mit dem Abkommen die Souveränität Tschechiens gefährdet sei. Deshalb verstoße es gegen die Verfassung. Vertreter von Regierung, Parlament und Senat vertraten hingegen den Standpunkt, es seien keine rechtlichen Probleme zu erkennen. Der Ratifizierungsprozess dürfe nicht unnötig verzögert werden.
Die EU will bei ihrem Gipfel am Donnerstag und Freitag über die Forderungen von Klaus beraten und strebt ein Inkrafttreten des Reformvertrags noch in diesem Jahr an.