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Merken   Drucken   10.02.2009, 22:02 Schriftgröße: AAA

Verhandlungsbeginn: Karlsruhe stellt Lissabon-Vertrag infrage  

Mehrere der acht Richter des Zweiten Senats haben Skepsis an der Verfassungsmäßigkeit der deutschen Zustimmung zum Lissabon-Vertrag erkennen lassen. Mit kritischen Fragen an die Bundesregierung begann vor dem Bundesverfassungsgericht die Verhandlung über den Vertrag. von Kathrin Werner (Berlin) und Benno Stieber (Karlsruhe)
Karlsruhe entscheidet über mehrere Verfassungsbeschwerden und Organklagen gegen den Nachfolger der gescheiterten EU-Verfassung, der den Einigungsprozess der EU beschleunigen und 2010 in Kraft treten soll. Vorgesehen ist etwa, in Zukunft öfter mehrheitlich und ohne Blockaderecht eines Landes abzustimmen. Außerdem sollen die Rollen des EU-Parlaments und des Europäischen Gerichtshofs gestärkt werden. Nach Auffassung der Kläger, darunter der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler und die Bundestagsfraktion der Linken, gibt der Bundestag dadurch zu viel Macht an Brüssel ab. Die EU-Gremien seien nicht ausreichend demokratisch legitimiert.
Die Richter stellten am Dienstag den Kompetenzzuwachs der EU beim Strafrecht in den Mittelpunkt ihrer Fragen. Ob die Übertragung von Kompetenzen an die EU für die Bürger wirklich mehr Freiheit bedeute, fragte Verfassungsrichter Udo Di Fabio, der das Verfahren vorbereitet hatte und auch das Urteil formulieren wird. "Ist der Gedanke des Immermehr in der Tendenz nicht freiheitsgefährdend?" Richter Rudolf Mellinghoff fragte, ob der Vertrag nicht schon jetzt "in extensiver Weise" ausgelegt werde, was die Gesetzgebung etwa im Umweltstrafrecht angehe. Das Strafrecht gilt als Kernzuständigkeit souveräner Staaten.
Die EU verwandele sich in ein "staatsanaloges Konstrukt" mit zu geringen Einflussmöglichkeiten für die Bürger, sagte Gauweilers Prozessvertreter, der Freiburger Staatsrechtsprofessor Dietrich Murswiek. Gauweiler kritisierte zudem den Abstimmungsprozess im Bundestag über den Lissabon-Vertrag im vergangen Jahr: Den Abgeordneten sei nicht ausreichend Gelegenheit gegeben worden, sich über die komplizierte Materie zu informieren. Der Vorsitzende der Linken, Oskar Lafontaine, bemängelte, dass der EU-Vertrag dem Bundestag die Entscheidungsmacht über Bundeswehreinsätze im Ausland entziehe.
Steinmeier verteidigt Reformwerk
Die Regierung verteidigte das Reformwerk. "Der Vertrag von Lissabon stärkt die demokratischen Grundlagen der Europäischen Union", sagte Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) vor dem Gericht. Er warnte vor einem Rückzug ins "nationale Schneckenhaus" und den Folgen, falls der Vertrag für nichtig erklärt würde. "Die EU kann sich internationale Handlungsunfähigkeit nicht leisten", sagte Steinmeier. Die EU-Mitglieder blieben zudem weiter "die Herren der Verträge" zwischen den Staaten. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte, die Bundesrepublik sei mit Blick auf eine europäische Einigung gegründet worden. Die neuen Strukturen der Gemeinschaft seien kompliziert, aber "zweifellos demokratisch".

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