FTD.de » Politik » Europa » Deutscher Single-Vater erkämpft in Straßburg Sorgerecht

Merken   Drucken   03.12.2009, 11:43 Schriftgröße: AAA

Verstoß gegen Menschenrechte: Deutscher Single-Vater erkämpft in Straßburg Sorgerecht  

Weil er unverheiratet war, verwehrten deutsche Behörden einem Rheinländer das Sorgerecht für seine Tochter. Dagegen klagte der Mann erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - der Deutschland Diskriminierung vorwirft.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einem deutschen Single-Vater im Kampf um sein Mitspracherecht bei der Sorge um seine Tochter den Rücken gestärkt. Der Vater sei von deutschen Gerichten, die gegen ein gemeinsames Sorgerecht entschieden hätten, anders behandelt worden als die Mutter und als ein verheirateter Vater, hieß es in der Urteilsbegründung am Donnerstag in Straßburg. Dies werteten die Straßburger Richter als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Der 45-Jährige aus dem Kölner Raum hatte für die Mitsprache bei der Sorge für seine 14-jährige Tochter geklagt. Nach geltender Rechtslage können in Deutschland nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Bei ehelich geborenen Kindern gilt hingegen in der Regel ein gemeinsames Sorgerecht. Bei dieser Entscheidung ging es nicht um das Recht, das Kind zu sehen, das auch für nichteheliche Väter anerkannt ist.
Der Europäische Gerichtshof entscheidet immer nur über Einzelfälle. Grundsätzlich muss jedoch der Staat, dem eine Grundrechtsverletzung nachgewiesen wird, dafür Sorge tragen, dass sich ein derartiger Fall nicht wiederholt. Allerdings bleibt es jetzt der deutschen Regierung überlassen, wie sie auf dieses Urteil reagiert. Die Parteien haben auch die Möglichkeit, den Fall vor die große Kammer des Gerichtshofes zu bringen. Gegen deren Entscheidung wäre dann keine Berufung mehr möglich.
  • FTD.de, 03.12.2009
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