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Merken   Drucken   02.08.2012, 10:00 Schriftgröße: AAA

Wirtschaftsprüfer: Trotz Bürokratieabbau bleibt genug zu prüfen

Leitartikel Es sind unruhige Zeiten für die Wirtschaftsprüferbranche: Die EU-Kommission will durch eine Reform die Dominanz der großen vier brechen, die kleinen Prüfer fürchten um Marktanteile.

Und nun kommt auch noch das EU-Parlament und will kleine Unternehmen von der Pflicht befreien, sich von unabhängigen Gutachtern den Jahresabschlussbericht durchleuchten zu lassen. Da kann man die Prüfer gut verstehen, wenn sie um ihre Pfründe fürchten und sich lautstark gegen diese Reform wehren.

Dabei müssen sie wenig befürchten. Denn selbst wenn eine gesetzliche Pflicht teilweise wegfallen sollte - was allerdings die Mitgliedstaaten noch abnicken und ratifizieren müssten -, heißt das keineswegs, dass mittelgroße Firmen sich gar nicht mehr prüfen lassen. Die Kontrolle des Jahresabschlussberichts gibt es ja nicht, um Firmen zu ordentlicher Buchhaltung zu erziehen. Die Berichte dienen häufig dazu, Investoren zu gewinnen oder Kredite bei Banken zu beantragen. Und die legen Wert auf eine unabhängige Bestätigung der Zahlen, um ihr Risiko abschätzen zu können.

Sollte also tatsächlich die gesetzliche Pflicht wegfallen, haben Unternehmer, die auf finanzielle Partner angewiesen sind, zwei Optionen: Entweder sie sparen sich tatsächlich den Aufwand und die Kosten der Prüfung. Dann aber müssen sie damit rechnen, etwa bei der misstrauischen Bank höhere Zinsen zahlen zu müssen, vielleicht sogar komplett abgewiesen zu werden. Oder sie lassen sich auch weiterhin prüfen, obwohl das nicht mehr formell vorgeschrieben ist.

Sicher, ein paar Unternehmen sind auf externe Geldgeber nicht angewiesen. Für sie wäre der Wegfall der Pflicht in der Tat eine Entlastung. Und wenn sie sich dann selbst in der Bilanz etwas vormachen, ist das ihr Problem. Vor allem aber: In der komfortablen Lage, auf Kredite und Investoren gänzlich verzichten zu können, sind die wenigsten Firmen. Und für große Unternehmen mit hohem Umsatz gilt die gesetzliche Pflicht aus gutem Grund weiterhin, zum Schutz der Anleger und der Arbeitsplätze.

Das Ziel der Entlastung von Bürokratie wird also kaum erreicht, wenn die Prüfpflicht erlassen wird - da viele sich weiterhin durchleuchten lassen müssen. Wenn aber eine staatliche Vorschrift gar nicht nötig ist, weil der Markt das ohnehin von selbst regelt, dann kann sie auch wegfallen.

  • Aus der FTD vom 02.08.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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