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Merken   Drucken   22.08.2012, 22:29 Schriftgröße: AAA

Austausch von Kontodaten: Für Steuersünder wird es noch enger

Der Industrieländerklub OECD verschärft ihre Regeln. Der Fiskus kommt leichter an Informationen über Steuerhinterzieher im Ausland.
© Bild: 2012 DPA/Bildfunk/Oliver Berg
Der Industrieländerklub OECD verschärft ihre Regeln. Der Fiskus kommt leichter an Informationen über Steuerhinterzieher im Ausland.
von Berlin

Steuerhinterzieher leben künftig noch gefährlicher. Durch eine Änderung des Musterabkommens der Industrieländervereinigung OECD erhalten die Finanzbehörden wesentlich bessere Möglichkeiten, von anderen Staaten Informationen über Steuerhinterzieher zu bekommen. "Bis jetzt muss das Finanzamt einzelne Personen konkret benennen, über die es Auskünfte haben will", sagt Frank Hechtner, Professor für Steuerlehre an der Freien Universität Berlin. "In Zukunft kann der Fiskus zum Beispiel Informationen über eine ganze Gruppe deutscher Anleger anfordern, die Geld von Schweizer Banken nach Singapur transferiert haben."

Die Gruppenanfragen anhand von sogenannten Verhaltensmustern sind ein großer Schritt für die Steuerfahnder in Deutschland und anderen Ländern. Sie können künftig ähnlich radikal durchgreifen wie bisher schon die US-Behörden, die von der Schweiz im großen Stil Daten von amerikanischen Kunden der Bank UBS  bekommen hatten. Dem neuen OECD-Standard haben alle 34 Mitgliedsländer zugestimmt, darunter auch die Schweiz und Luxemburg. Zusätzlich wollen sich wichtige Nicht-OECD-Mitglieder wie China, Russland und Indien nach den neuen Regeln richten.

Nach Einschätzung des Steuerexperten Hechtner hat die Schweiz der Neufassung des Artikels 26 des OECD-Abkommens nicht aus Einsicht oder als Entgegenkommen gegenüber Deutschland zugestimmt: "Hätte sie es nicht getan, wäre sie auf der grauen Liste der OECD für Steueroasen gelandet. Das ist nicht gut, wenn man ein seriöser Finanzplatz sein will."

In Zukunft machen sich zum Beispiel Deutsche verdächtig, die mit bestimmten Banken und Treuhändern in der Schweiz zusammenarbeiten oder einschlägige Konstrukte wie Lebensversicherungen auf den Bermudas oder Stiftungen in Liechtenstein nutzen. "Der andere Staat muss den deutschen Behörden dann jeden Steuerpflichtigen nennen, der in dieses Schema passt", sagt Klaus Olbing, Anwalt bei der Kanzlei Streck Mack Schwedhelm, die auf Steuerstrafrecht spezialisiert ist. "Das war nach deutschem Recht bisher nicht zulässig." Auch in Zukunft sind aber "Fischzüge", also Anfragen ohne konkreten Verdacht, nicht erlaubt. "Die Grenzziehung wird aber schwieriger", sagt Olbing. In jedem Fall müssen die von den Behörden angeforderten Informationen "voraussichtlich erheblich" für die Besteuerung sein.

Die neuen Regeln gelten nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums für alle Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Standard, die Deutschland bereits abgeschlossen hat. Das ergibt sich aus einer Antwort des Ministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Barbara Höll. Damit ist auch das Abkommen erfasst, das Deutschland mit Singapur hat. Der asiatische Stadtstaat gilt als Hauptziel für deutsches Fluchtkapital aus der Schweiz.

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  • Aus der FTD vom 23.08.2012
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