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Merken   Drucken   19.05.2011, 11:17 Schriftgröße: AAA

Drei Optionen: So könnte sich Strauss-Kahn vor Gericht verteidigen

Vor der Anhörung vor Gericht wird es eng für den zurückgetretenen IWF-Chef. Aus der New Yorker Untersuchungshaft feilt er mit seinem Anwalt an einer Verteidigungsstrategie - FTD.de erklärt, wie sie aussehen könnte. von Matthias Ruch  New York
Dominique Strauss-Kahn bleiben bei seiner Verteidigungsstrategie, die er gemeinsam mit seinem Anwalt Benjamin Branfman ersinnt, grundsätzlich drei Möglichkeiten: Er streitet erstens vollständig ab, die Hotelangestellte genötigt und körperlich misshandelt zu haben. Er gibt sich zweitens geständig und räumt ein, die Frau bedrängt zu haben - wobei er versucht, die Vorwürfe möglichst zu relativieren. Er gibt drittens sexuelle Handlungen zu, stellt diese aber als einvernehmlich dar.
Spießrutenlauf ins Gericht Inszenierte Schuld
Nicht in Betracht kommt für Strauss-Kahn der Ausweg, sich auf strafrechtliche Immunität zu berufen. Zwar billigen die Statuten des IWF ihren Mitarbeitern einen eingeschränkten quasidiplomatischen Status zu. Doch den genießen sie nur dann, wenn sie unmittelbar für den IWF handeln. Taten, die Mitarbeiter in der Freizeit begehen, sind nicht erfasst.
Die erste Option, alle Vorwürfe abzustreiten, scheint kaum noch realistisch. Beobachter rechnen damit, dass die Spezialisten von der Spurensicherung körperliche Auseinandersetzungen und mögliche sexuelle Handlungen durch Gentests beweisen könnten. Zudem soll ein Hotelvideo zeigen, wie die Frau offensichtlich schockiert Strauss-Kahns Suite 2806 verlässt.
Auch ein Teilgeständnis dürfte Brafman vermutlich nur als letztes Mittel wählen. "Strauss-Kahn könnte behaupten, dass er sie lediglich angemacht und sie sein Verhalten falsch gedeutet hätte", sagte Strafrechtsexperte Evan Barr der französischen Zeitung "Le Figaro". Barr ist Partner der Anwaltskanzlei Steptoe & Johnson und war zuvor bei der New Yorker Generalstaatsanwaltschaft für Schwerverbrechen zuständig.
Doch selbst wenn es Strauss-Kahn gelingen würde, die schwersten Vorwürfe zu entkräften, müsste er mit einer harten Strafe rechnen, zumal der New Yorker Oberstaatsanwalt Cyrus Vance bei Sexualstraftaten als besonders unnachgiebig gilt. Laut Anklageschrift werden dem 62-Jährigen sechs Straftaten vorgeworfen. Die schwerwiegendste lautet sexueller Missbrauch in einem besonders schweren Fall. Sollte der Franzose wegen dieses Verbrechens verurteilt werden, drohen ihm 25 Jahre Haft.
Brafman und Strauss-Kahn bleibt damit wohl nur die dritte Option: Der IWF-Chef müsste glaubhaft machen, dass sich das angebliche Opfer zunächst freiwillig auf Sex mit ihm einlassen wollte und nun Vorwürfe gegen ihn konstruiert. Um mit dieser Strategie Erfolg zu haben, müsste Brafman vor allem die Glaubwürdigkeit der 32-Jährigen zerstören.

Tei 2: Spekulationen über ein politisches Komplott

  • Aus der FTD vom 19.05.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland,
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