Dieser als Unterhaltungsspektakel inszenierte Fall war eine Prüfung für das US-Rechtssystem. Es ist sang- und klanglos durchgefallen. An die Stelle der Unschuldsvermutung trat die Vorverurteilung, an die Stelle von Aufklärung erst einmal Mutmaßung, an die Stelle von Persönlichkeitsschutz öffentliche Sensationslust, an die Stelle von unvoreingenommenen Ermittlungen ein vorprozessualer Pranger.
Welches Glück, dass wir in einem Rechtsstaat leben, der anders mit Beschuldigten umgeht und der das Rechtsverständnis "Im Zweifel für den Angeklagten" nicht erst gelten lässt, wenn die Ermittlungen gescheitert sind.
Auch aus Zeugensicht wirft der Fall Strauss-Kahn ein schlechtes Licht auf das amerikanische Rechtssystem. Ist die Hotelangestellte, mit der sich der Franzose eingelassen hat, schon unglaubwürdig, weil sie mit Drogendealern in Verbindung stand und schwindelte? "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht", dieses Sprichwort wird vor einem US-Geschworenengericht praktisch zum Rechtsgrundsatz. So beraubt man sich möglicher Erkenntnisse.
Wohl niemand außer der Hotelangestellten und Strauss-Kahn weiß, was sich an jenem Tag in New York tatsächlich zugetragen hat. Selbst ein wahrscheinlicher Zivilprozess dürfte keine Aufklärung mehr bringen. In der Regel werden solche Verfahren nur angestrengt, um einen Handel zu erwirken: Geld gegen Stillschweigen. An Ersterem hat die Hotelangestellte ein Interesse, an Letzterem Strauss-Kahn.