Im Zentrum der Auseinandersetzungen steht der 1970 in Kraft getretene Atomwaffensperrvertrag. Dieser auch von Iran unterzeichnete Vertrag verbietet allen Ländern außer den offiziellen Atomwaffenstaaten USA, Russland, Großbriannien, Frankreich und China Herstellunng, Kauf und Besitz von Kernwaffen oder anderen Atomsprengkörpern.
Gleichzeitig aber sichert der Vertrag den Unterzeichnerländern im Gegenzug den Zugang zur zivilen Nukleartechnologie. Dazu gehört das Recht zur Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke, auf das sich Teheran beruft. Demnach hat Iran auch das Recht, Uran anzureichern - allerdings nur unter Aufsicht.
1974 unterzeichnete Iran dazu ein Abkommen mit der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) und im Dezember 2003 ein Zusatzprotokoll zum Atomwaffensperrvertrag. Beide Abkommen legen die Rechte und Pflichten Irans beim Umgang mit Nuklearmaterial fest.
Verstoß gegen IAEA-Regeln
Bei dem im November 2004 getroffenen und jetzt zur Debatte stehenden Pariser Abkommen handelt es sich dagegen - wie ausdrücklich in dem Papier erwähnt - um keine rechtliche Verpflichtung, sondern um eine vertrauensbildende Maßnahme auf freiwilliger Basis. Damals hatte Iran nach Verhandlungen mit der Europäischen Union eine Aussetzung der Urananreicherung angekündigt, die das Land nun wieder aufnehmen will. Schwach angereichertes Uran wird in Kernkraftwerken, hoch angereichertes zur Herstellung von Atomwaffen verwendet.
Ein eindeutiger Verstoß gegen IAEA-Regeln ist allerdings, dass Iran jahrelang versuchte, Teile seines Atomprogramm geheim zu halten - das hatte die IAEA in einem Bericht vom Juni 2003 offiziell festgestellt. Nach Artikel III des Atomwaffensperrvertrags überwacht die IAEA, dass die Nicht-Kernwaffenstaaten kein Nuklearmaterial von der friedlichen Nutzung abzweigen und zum Bau von Atomwaffen missbrauchen.
Pflicht zur Information
Weil sich die Kontrollmöglichkeiten teilweise als unzulänglich erwiesen, gibt es seit 1997 ein Zusatzprotokoll, das die Informationspflicht der Staaten ausweitet. Zudem ermöglicht es den IAEA-Inspekteuren weiterreichende und auch unangekündigte Kontrollen von Atomanlagen und allen Komplexen, die für Nukleartechnologie genutzt werden könnten. Iran hat das Protokoll am 18. Dezember 2003 unterzeichnet.
Bei Verstößen gegen Atomwaffensperrvertrag und die dazu gehörenden Abekommen kann die IAEA den Fall vor den Uno-Sicherheitsrat bringen. Der kann dann Sanktionen gegen das betreffende Land verhängen und im Extremfall auch militärische Maßnahmen beschließen, um das Atomwaffenverbot gewaltsam durchzusetzen.