Nichts beschweigt die "konventionelle" VWL so beredt, wie die monetären Phänomene, insbesondere dort, wo es um die Pfeiler geht, auf denen ihre Gedankengebäude in Frieden ruhen.
Was ist denn überhaupt Geld ?
Die meisten Lehrbücher schwadronieren mehr oder weniger drauf los, nennen Bargeld (gesetzliches Zahlungsmittel), streifen die Fristenkonzepte (M2, M3, etc.), erwähnen Spielregeln von Zentralbanken und erklären Geldschöpfung nicht falsch, aber doch so irreführend, dass der geneigte Leser hinterher irgendwas in sich stimmiges glaubt, aber doch nichts versteht. Klar, die Grundfrage wird ja auch nicht geklärt: Was ist Geld ?
Dies ist übrigens keine Polemik, prüfen Sie die Behauptung.
Ausnahmsweise möchte ich an dieser Stelle auf den Kaufmann Silvio Gesell verweisen, der zwar viel Unsinn produziert hat, aber diesen einen Punkt wohl so treffend wie möglich mit der "reinen Essenz" benannt hat.
In der Tat geht es beim Wesen des Geldes und seinen verschiedenen Funktionen für die Realwirtschaft, die Koordination, die Steuerung, die Weitergabe von Erwartungen, die Information über Knappheiten, dem Vorsorge- oder Spekulationsmedium im Kern um die "reine Essenz". Kurz und in eigenen Worten: Um die Eignung irgendeines (!) Mediums für den jeweiligen Verwendungszweck, den der/die Marktteilnehmer gerade im Moment beabsichtigt/-tigen. Die "reine Essenz" kann man bei Transaktionen ungefähr mit dem Tauschwert charakterisieren, aber auch mit den weiteren Attributen, die dem jeweiligen Medium hierfür anhaften. Beispiel: Für kleinere und kurzfristige Nichtpräsenzgeschäfte hält man einen Posten „Giralgeld“ (lediglich eine teilbesicherte Forderung – ohne hinreichend Haftungskapital – gegen ein beliebiges Kreditinstitut) vor. Für mittelfristige Transaktionen „parkt“ man gerne „Termingeld“ oder „Tagesgeld“ (ebenfalls nur eine Forderung, auch kein (!) gesetzliches Zahlungsmittel, aber zinsbehaftet), etc.
Dies passt noch halbwegs zu Lehrbuchkonzepten. Verschwiegen wird dort allerdings, dass das Fristencharakteristikum nur ein sehr schwaches ist, denn weder die Intention des Forderungshalters ist bekannt oder unveränderlich, weder sind die Fristen für ihn wirklich bindend, noch frei von Nebenabreden (bspw. Sicherungsvereinbarungen) und diese sind zudem nur den Vertragskontrahenten bekannt. Mehr noch: Jedes Wertpapier, das in liquiden Märkten gehandelt wird, besitzt auch eine erhebliche Geldanalogie (solange der jeweilige Markt liquide bleibt) und im weiteren Sinne ist sogar jede Form von Eigentumsrechten durch Beleihung und nachfolgende Geldschöpfung der Geschäftsbank in Kaufkraft verwandelbar.
Denken Sie über die Implikationen nach, dann staunen Sie, warum die Zentralbanken einerseits Taylorregel und Co. auf den Müllhaufen der Geschichte befördert haben und dennoch mit „unorthodoxen“ Wertpapierankäufen wenig richtig machen.
Beste Grüße
Andreas Heil