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  FTD-Serie: Die Steueraffäre

Klaus Zumwinkel ist laut Staatsanwaltschaft nur einer von mehreren Hundert Verdächtigen. Ermittler sprechen von einem "Steuerskandal von historischem Ausmaß". Die FTD-Serie hält Sie auf dem Laufenden.

Merken   Drucken   14.02.2008, 21:20 Schriftgröße: AAA

Liechtenstein wird das Image als Steuerparadies nicht los

Es war schon ein wenig Gras über die Sache Herbert Batliner gewachsen. Der Verdacht gegen Postchef Klaus Zumwinkel hat dem Fürstentum aber wieder unerwünschte Aufmerksamkeit beschert. von Matthias Lambrecht (Hamburg), Andreas Kurz (Berlin) und Matthias Ruch (Düsseldorf)
Das gegen Zahlung eines ungenannten Betrags eingestellte Verfahren der Staatsanwaltschaft Bochum lieferte Ende des vergangenen Jahres nur noch Stoff für ein paar kurze Meldungen. Batliner, der "Fürstliche Kommerzienrat" aus Liechtenstein, jahrelang im Zentrum einer Affäre um wohlhabende und namhafte deutsche Steuerhinterzieher, hatte zuletzt vor allem als Kunstsammler und Stifter Schlagzeilen gemacht.
Jetzt weckt das Verfahren gegen Post -Chef Klaus Zumwinkel  Erinnerungen an die Familienstiftungen in Liechtenstein, mit denen Batliner ihm anvertraute Vermögen vor dem Zugriff des Fiskus bewahrte. Auslöser der jahrelangen Ermittlungen war eine aus Batliners Kanzlei 1997 entwendete CD-Rom mit Daten seiner Klienten, die Journalisten und den Anklägern zugespielt worden war. Seitdem sind mehr als 100 Verfahren gegen Steuersünder eröffnet und abgeschlossen worden.
Burg der Liechtensteiner Hauptstadt Vaduz   Burg der Liechtensteiner Hauptstadt Vaduz
Prominente wie der damalige Aufsichtsratschef und langjährige Vorstandschef der Dresdner Bank, Wolfgang Röller, gerieten in den Strudel der Affäre. Röller trat sofort von seinen Ämtern zurück, obwohl er alle Vorwürfe abstritt und ihm persönlich Steuerhinterziehung nie nachgewiesen werden konnte. Andere wie der Industrieerbe Friedrich Karl Flick oder der Ex-Quelle-Chef Wolfgang Bühler zeigten sich zur Vermeidung härterer Strafen selbst an - Batliner hatte sie nach dem Datenverlust entsprechend vorgewarnt. Der ehemalige Springreiter und Pferdezüchter Paul Schockemöhle war nicht rechtzeitig gewarnt worden. Er musste sein Schwarzgeld nachversteuern und Strafe zahlen - insgesamt rund 30 Mio. DM.
Liechtenstein hat in den vergangenen Jahren versucht, das zweifelhafte Image eines Steuerparadieses abzulegen - zumal die USA und die EU wachsenden Druck ausübten. Doch die Anstrengungen des Fürstentums, seine Steuerpraxis "europarechtlich kompatibel" zu machen, brachten bislang nur wenig: Noch immer lockt der Zwergenstaat mit der Steuerfreiheit für Kapitalerträge. Zwar verpflichtet die EU-Zinssteuerrichtlinie ausländische Banken, die Zinserträge von EU-Ausländern dem jeweiligen Heimatfiskus zu melden. "Es gibt aber Möglichkeiten, die Zinsbesteuerung zu umgehen", sagt Franz Bielefeld, Steuerstrafrechtler in der Münchner Kanzlei RP Richter & Partner. "Faktisch ist die EU noch keinen Schritt weiter gekommen."
Liechtenstein hat ein Bankgeheimnis sowie ein Treuhänder-, Anwalts- und Steuergeheimnis. Deutschen Steuerfahndern oder auch Staatsanwälten wird bei Fiskaldelikten keine Amtshilfe gewährt. Im ersten Halbjahr 2006 kleckerten so gerade einmal 2,5 Mio. Euro aus Liechtenstein in die Kassen des deutschen Fiskus. "Wenn man Geld irgendwo beiseiteschaffen kann, dann ist Liechtenstein sicher eine erste Adresse", sagt der Dortmunder Strafverteidiger Ralf Neuhaus.
Allerdings lassen sich Beträge von mehreren Millionen Euro nicht einfach im Koffer über die Grenze schleppen. Also wird das Geld über Steueroasen wie die Bermudas oder die Cayman-Inseln oft mithilfe gefälschter Rechnungen durch eine Kette von Konten geschleust.
Mit der Gründung einer liechtensteinischen Stiftung hinterziehen Anleger nicht nur die deutsche Kapitalertrag-, sondern auch die Schenkungsteuer. Wer etwa 10 Mio. Euro ohne Gegenleistung an eine Stiftung überträgt, verschenkt sein Geld rechtlich gesehen - und schuldet dem Fiskus 4,1 Mio. Euro Schenkungsteuer. Steuerexperten glauben daher, dass im Fall Zumwinkel das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Beim genannten Betrag von 1 Mio. Euro dürfte es sich nur um hinterzogene Ertragsteuern handeln.
Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, droht ihm sogar eine Haftstrafe. "Der Tarif vor Strafgerichten liegt bei einem Jahr Gefängnis pro hinterzogenen 250.000 Euro" , sagt Steuerrechtler Bielefeld. Und eine Strafe von vier Jahren kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
  • Aus der FTD vom 15.02.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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