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Merken   Drucken   09.08.2012, 20:19 Schriftgröße: AAA

Polit-Krimi: China macht kurzen Prozess

Korruption, Machtmissbrauch und Mord - die Verbrechen, derer die Ehefrau des gestürzten chinesischen Politstars Bo Xilai angeklagt ist, gleichen einem Thriller. Sie haben die Kommunistische Partei tief erschüttert. Da ist es erstaunlich, dass Gu Kailai im Eiltempo der Prozess gemacht worden ist.
von Berlin

Chinas wichtigster politischer Prozess seit Jahrzehnten hat gerade mal sieben Stunden gedauert. Die Angeklagten "haben die Tatsachen des Verbrechens und den Vorwurf der vorsätzlichen Tötung nicht angefochten", sagte nach der Verhandlung am Donnerstag der Vizepräsident des Gerichts in Hefei, Tang Yigan. Das Prozesskomitee werde das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt verkünden.

Der Prozess war der Höhepunkt eines Skandals, der die Kommunistische Partei (KP) in ihren Grundfesten erschüttert hat. Denn die Hauptangeklagte im Mordprozess von Hefei war niemand Geringeres als Gu Kailai, die Gattin des gestürzten Politstars Bo Xilai. Der ehemalige Parteichef von Chongqing galt noch vor Kurzem als Anwärter auf einen der mächtigsten Posten im ganzen Land.

Gu Kailai vor Gericht in Hefei, Tang Yigan   Gu Kailai vor Gericht in Hefei, Tang Yigan

Bo hat Chongqing zur Boomtown gemacht, er hat die Kriminalität so erfolgreich wie brutal bekämpft und die Bürger seiner Stadt durch neomaoistische Kampagnen mobilisiert. Doch im Februar floh plötzlich sein einstiger Polizeichef Wang Lijun, den Bo nur Tage zuvor degradiert hatte, in ein US-Konsulat. Die Gerüchte überschlugen sich. Bo verlor sein Amt in Chongqing und dann, als seine Frau des Mordes beschuldigt wurde, auch seinen Posten im KP-Politbüro.

Das Verbrechen, dessen Gu bezichtigt wird, gleicht einem Thriller: Im November 2011 wurde der britische Geschäftsmann Neil Heywood in einem Chongqinger Hotel tot aufgefunden - Tod durch Alkoholvergiftung, so damals die Polizei, die den Leichnam rasch einäschern ließ. Tatsächlich aber habe Gu Heywood mithilfe ihres Hausangestellten vergiftet, befand nun das Gericht. Mutmaßlich hatten sie um die Höhe der Provision gestritten, die Heywood dafür bekommen haben soll, dass er Gus Geld illegal ins Ausland schaffte. Angeblich fand Polizeichef Wang die Wahrheit heraus und alarmierte Bo, der die Tat zu vertuschen versuchte. Nun fürchtete Wang um sein Leben und flüchtete. Die Affäre nahm ihren Lauf.

So ziemlich alles an dem Fall ist hochbrisant: die krummen Geschäfte der Gattin eines Politikers, der sich als Korruptionsbekämpfer feiern ließ; dessen Machtanmaßung und der offensichtliche Glaube des Paares, mit allem davonkommen zu können. Zudem soll im Zuge der Ermittlungen auch herausgekommen sein, dass Bo höchste Parteikreise abhören ließ.

Der Skandal ist für die KP hochnotpeinlich, denn diesen Mix aus Korruption und Überheblichkeit werfen viele Chinesen ihren Parteibossen vor. Das Vergehen, das Bo seine Ämter kostete, lautet "schwere Verstöße gegen die Parteidisziplin". Seine Gegner nutzten die Gelegenheit, Bos politische Linie zu diskreditieren; vor dem Wechsel an der KP-Spitze im Herbst sehen sich die Reformer nun im Aufwind. Das Strafmaß dürfte daher Rückschlüsse erlauben, wie stark das Lager der Bo-Freunde noch ist. Das wiederum könnte ahnen lassen, was Bo selbst blüht.

Die Behauptung von Chinas KP, es handele sich um keinen politischen Prozess, ist also grundfalsch. "Das Strafmaß für Gu wird politisch festgelegt", sagt Björn Ahl, Juniorprofessor für chinesische Rechtskultur an der Universität Köln. "Das ist ein ganz klarer Fall." Schon im Juli urteilte die amtliche Nachrichtenagentur Xinhua, die Beweise gegen Gu seien "unwiderlegbar". Sie durfte sich nicht von ihrem eigenen Anwalt vertreten lassen. Die Verfassung schreibt die Führungsrolle der Partei fest; alle Richter sind ihr verpflichtet.

Die meisten Experten rechnen damit, dass Gu der Todesstrafe entgeht. Womöglich lässt das Gericht mildernde Umstände gelten: Gu habe Heywood getötet, weil sie um die Sicherheit ihres Sohnes fürchtete, sagte Gerichtsvizepräsident Tang, ohne diese Bedrohung weiter zu erläutern.

  • FTD.de, 09.08.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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