Die Kommentatoren echauffieren sich über den Einsatz der staatlichen Spähsoftware. Die meisten sehen in dem Vorgehen der Behören Verfassungsbruch, andere feiern das Publikwerden der Software als Erfolg der medialen "Kontrolle der Überwacher".
"Es ist mit dem "Staats-Trojaner" allem Anschein nach so wie in anderen Fällen. Hier wurden Kompetenzen überschritten. Das ist aufgeflogen und hat offenbar auch schon Gerichte beschäftigt. Die Vorstellung, Bund oder Länder zapften massenhaft private Rechner an, ist abwegig. Die Entschlüsselung zeigt, dass eine Kontrolle der Überwacher funktioniert: durch Computeraktivisten, Medien und Gerichte. Den Ermittlern wird auf die Finger geguckt. Denn Misstrauen ist gerechtfertigt."
"Das Programm muss im Prinzip alles sammeln, dessen es habhaft werden kann. Denn es kann nicht unterscheiden, was im konkreten Fall relevant ist und was nicht. Darüber entscheiden Menschen bei der späteren Auswertung. Und das sich daraus wiederum ergebende Problem kannten schon die alten Römer. So fragte der Satiriker Juvenal: 'Wer aber soll die Wächter selbst bewachen?'"
"Wenn Behörden solche Trojaner in Auftrag geben und sie benutzen, handelt es sich um eine neue Form der Staatskriminalität. (...) Solche Sicherheitsbehörden sind Unsicherheitsbehörden, weil ihre digitale Zudringlichkeit die Akzeptanz staatlicher Sicherheitspolitik zerstört. Wie es aussieht, gibt es keine grundrechtsschonende Online-Durchsuchung von Computern. Wanzen fressen immer mehr, als sie dürfen. "Was ist die Alternative zur Online-Durchsuchung?", wird oft gefragt. Es gibt darauf nur eine Antwort, die nicht missbraucht werden kann: gar keine Online-Durchsuchung."
"In der Ermittlungs- und Spionagewelt der 70er Jahre konnte noch getrennt werden zwischen Telefonabhören und Wohnungsdurchsuchung. Wollte man sich in den Ordnern eines Verdächtigen umschauen, brauchte man einen Nachschlüssel oder musste die Tür eintreten. Wollte man hören, was er sagte, musste man eine Wanze einbauen. Heute gibt es einen für alles: den Trojaner.
Raum und Kommunikation, Privates und Öffentliches liegen auf wenigen Zentimetern Festplatte dicht nebeneinander, Regale mit Steuerakten, Fotoalben, Liebesschwüren und geschäftlicher Korrespondenz. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung, den das Grundgesetz besonders schützt, ist abstrakter geworden - und deshalb verletzbarer."
"Die Internetkriminalität ist eine massive Bedrohung. Hinzu kommt die Gefahr durch Anschläge auf jene Netze, über die beispielsweise die Wasser- und Energieversorgung läuft. Es gibt tausende Angriffe auf staatliche und militärische Computernetze, und IT-Angriffe sind gängige Instrumente der Geheimdienste.
Denn die Regierungen bereiten sich darauf vor, selbst anzugreifen - und Angriffskriege im Netz zu führen, so wie sie sich von feindlichen Hackern attackiert fühlen: wie in konventionellen Gefechten. Und wann wird zurückgeschossen? Mit echten Waffen, in echten Kriegen? All diese Szenarien versetzen die Sicherheitsbehörden in Alarmstimmung - rechtfertigen es aber nicht, Instrumente wie den Trojaner ohne Rechtsgrundlage einzusetzen."
"Der Trojaner, mit dem staatliche Ermittler verfassungswidrig Bürger ausgespäht haben, sei schon drei Jahre alt, betont das Bundesinnenministerium, und auch nicht von Bundesbehörden eingesetzt worden. Das heißt ja wohl auch, dass Polizei und Staatsanwaltschaften schon seit drei Jahren die Möglichkeit zu Online-Durchsuchungen nutzen - entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Und wenn es nicht Bundesbehörden waren, dann dürften die Kollegen in den Ländern umso eifriger gewesen sein. Von Bayern weiß man das jetzt. Der Trojaner stammt aus dem Freistaat und wurde hier wohl auch erstmals eingesetzt."
"Dass offensichtlich alle Länder heimlich an ihrer eigenen Spionage-Software feilen können und das Bundesinnenministerium darüber keinen Überblick hat, ist unglaublich. Damit wird auch das Bundesverfassungsgericht verhöhnt. Es hat strenge Auflagen für Trojaner verhängt. Um die scheint man sich in der Praxis nicht viel zu scheren. Die Kleinstaaterei der Länder im Sicherheitsbereich ist schon lange ärgerlich (etwa beim V-Leute-Chaos in der NPD). Eine Zentralisierung wäre überfällig."
"In der Ermittlungs- und Spionagewelt der 70er Jahre konnte noch getrennt werden zwischen Telefonabhören und Wohnungsdurchsuchung. Wollte man sich in den Ordnern eines Verdächtigen umschauen, brauchte man einen Nachschlüssel oder musste die Tür eintreten. Wollte man hören, was er sagte, musste man eine Wanze einbauen.
Heute gibt es einen für alles: den Trojaner. Raum und Kommunikation, Privates und Öffentliches liegen auf wenigen Zentimetern Festplatte dicht nebeneinander, Regale mit Steuerakten, Fotoalben, Liebesschwüren und geschäftlicher Korrespondenz. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung, den das Grundgesetz besonders schützt, ist abstrakter geworden - und deshalb verletzbarer."
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