Schwein statt Liechtenstein: Schwarzgeld kann man auf vielerlei Weise parken.
60 Seiten - aber nicht der große WurfDer große Wurf ist das Papier nicht, auch wenn es mit seinen 60 Seiten recht inhaltsschwer daherkommt. Es soll Fragen klären, Begriffe erläutern, Lücken stopfen, verliert sich aber eher in Nebenaspekten wie Umzügen oder die Sonderstellung von Diplomaten. Auch genießen Rechtsanwälte und Steuerberater nach dem neuen BMF-Schreiben kein Auskunftsverweigerungsrecht. Weitere Steuerfluchten nach Zumwinkel-Manier kann das Papier indes nicht verhindern.
"Die Grunddefizite der EU-Zinsrichtlinie und ihrer Umsetzung in das deutsche Recht bleiben", sagt Jochen Busch, Steuerberater in der Münchner Kanzlei RP Richter & Partner. "Zinserträge werden auch weiterhin nur lückenhaft erfasst." Kapitalerträge aus Aktien, Versicherungen oder Stiftungen fallen nicht unter die Richtlinie und glänzen ergo auch im BMF-Schreiben durch Abwesenheit.
Es darf also weiterhin in Liechtenstein gestiftet werden, da können sich die europäischen Finanzämter auch noch so viel Kontrollmitteilungen schreiben. Und Luxemburg, Österreich und Belgien haben - ebenso wie Liechtenstein und die Schweiz - gleich 2005 erklärt, dass der fiskalische Informationsfluss um ihr Land einen Bogen machen wird: Wünscht der Anleger Anonymität, entfallen Kontrollmitteilungen; es wird nur eine anonyme Quellensteuer fällig.
Dass es den pfälzischen Dachdecker trotzdem getroffen hat, liegt schlicht daran, dass er sein eigenwilliges Sparmodell im Einflussbereich der Zinsrichtlinie platziert hat. Seinem Finanzamt flatterte die Kontrollmitteilung aus Frankreich ins Haus, es setzte die Steuerfahnder in Bewegung. Sollten die in den beschlagnahmten Papieren auf weitere Schwarzgelder stoßen, wartet eine fünfstellige Nachzahlung auf den Handwerker.
Bei Kleinanlegern läuft die Zusammenarbeit
Alle Einzelpersonen - selbst Ehepaare mit Gemeinschaftskonto - müssen wie der Dachdecker damit rechnen, dass sich Europas Finanzämter über ihre Zinserträge austauschen. Beim Fiskus Meldung machen müssen nicht nur Banken, sondern auch Rechtsanwälte, Testamentsvollstrecker oder Treuhänder.
Zumindest bei Kleinanlegern - und damit weit unter der Zumwinkel'schen Erheblichkeitsschwelle - läuft die Zusammenarbeit fruchtbar. Auch in der Steuerakte eines Hamburger Pensionärs fand sich eine Kontrollmitteilung aus dem Ausland. Ungünstig, dass er bei seiner Steuererklärung 2006 ausländische Zinsen von 2200 Euro dezent verschwiegen hatte. Es ging glimpflicher ab als beim Dachdecker, die Finanzbeamtin verlangte lediglich ein klärendes Gespräch. Das lag aber nur daran, dass der Steuerbescheid noch nicht erlassen war. Hätte der ältere Herr diesen schon erhalten gehabt und widerspruchslos akzeptiert, wäre die Steuerhinterziehung perfekt gewesen. Bei seinem Steuersatz hätte er den Staat um 700 Euro betrogen.
Ob es wirklich die Steuersünder sind, die das Bundesfinanzministerium mit seinem Schreiben im Visier gehabt hat? Immerhin kann es sich mit dem Spruch trösten, dass auch Kleinvieh Mist macht.
Wenig tröstlich sind die Passagen in dem BMF-Schreiben, in denen aufgelistet wird, welche Drittstaaten die Zusammenarbeit mit Deutschland zugesagt haben. Hinter Liechtenstein steht: Nein.