Saddam Hussein muss sich wegen der Giftgasangriffe auf Kurden verantworten
Auf die Frage, ob er sich denn nun schuldig oder nicht schuldig bekenne, sagte Saddam: "Ich schweige, und das ist mein Recht."
Der zweite Prozess des Bagdader Sondertribunals für die Verbrechen des alten Regimes begann unter dem Vorsitz von Richter Abdullah Ali al-Alusch, einem schiitischen Araber. In dem Verfahren geht es um den Feldzug des Saddam-Regimes gegen kurdische Kämpfer und Zivilisten im Nordirak im Jahr 1988, der den Namen "Anfal" trug. Dies bedeutet "Kriegsbeute". Bei dem Feldzug, der rund acht Monate dauerte, waren nach unabhängigen Schätzungen 50.000 bis 100 .00 Menschen getötet worden.
Menschen gedenken mit Schweigeminuten den Opfern
Der Staatsanwalt orientierte sich an den Zahlen der Kurdenparteien und sprach von 182.000 Todesopfern. Er sagte, das Saddam-Regime habe die jüngeren kurdischen Männer aus den Dörfern im Nordosten des Landes damals verschleppt, erschossen und in Massengräbern verscharrt. Frauen, alte Männer und Kinder seien ohne Anklage ins Gefängnis gesteckt und misshandelt worden. Saddam erklärte dazu nur: "In der Zeit als ich Präsident war, ist bei Anfal keine irakische Frau vergewaltigt worden."
Im nordirakischen Kurdengebiet kam das öffentliche Leben am Montag für fünf Minuten zum Stillstand. Mit diesen Schweigeminuten wollten die Menschen der Opfer von einst gedenken. Der kurdische Parlamentsabgeordnete Barham Saleh sprach mit Blick auf den Prozess von "später Gerechtigkeit".
Todesstrafe möglich
Zusammen mit Saddam angeklagt sind sein Cousin Ali Hassan al- Madschid, der wegen der von ihm befehligten Giftgasangriffe auf die Kurden "Chemie-Ali" genannt wird, sowie fünf weitere Militärs und Parteifunktionäre von damals. Al-Madschid äußerte sich genau wie Saddam nicht zum Vorwurf des Völkermordes. General Hussein Raschid al-Tikriti erklärte, er sei unschuldig, "denn ich bin Berufssoldat, und meine Pflicht ist es, mit meiner Ehre das Land zu verteidigen".
Sollte Saddam für schuldig befunden werden, könnte das Gericht die Todesstrafe verhängen. Der ehemalige Präsident des Landes muss sich erstmals gegen den Vorwurf des Völkermords rechtfertigen.
Hinrichtungen ohne Verfahren erlaubt
Während der Offensive wurden bestimmte Gebiete des Nordens "für Menschen und Tiere" gesperrt. Die Soldaten durften hier ohne jede Einschränkung das Feuer eröffnen. Auch waren der Anklage zufolge Hinrichtungen ohne Verfahren für alle Personen zwischen 15 und 70 Jahren erlaubt.