Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichte den Inhalt des Abkommens mit den USA am Donnerstag in Berlin. Zur Verfügung gestellt werden dürfen demnach auch Daten über die ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse Überzeugungen oder über die Gesundheit, "wenn sie für die Zwecke dieses Abkommens besonders relevant sind". Nach Angaben des Bundesinnenministeriums soll diese Klausel dem Schutz dienen und die Übermittlung dieser Daten nicht erleichtern, sondern erschweren.
"Die Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder die sexuelle Orientierung gehen den Staat nichts an - nicht den deutschen und erst recht nicht den amerikanischen", kritisierte FDP-Innenexpertin Gisela Piltz. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatten die Bestimmungen ausgehandelt. Das Abkommen zielt auf eine bessere Zusammenarbeit beider Länder bei der Bekämpfung und Verhinderung schwerwiegender Kriminalität.
FDP-Innenexpertin Piltz kritisierte, dass sich die US-Behörden ohne konkreten Verdacht in deutschen Datenbanken online bedienen können. "Mit dem Abkommen tun sich Abgründe auf." Daten von Deutschen könnten zeitlich unbegrenzt und unabhängig vom Zweck der Anfrage genutzt und an andere Stellen in den USA weitergegeben werden können. Der Betroffene erfahre hiervon zunächst einmal nichts. Er werde zum Objekt ohne Rechtsschutz, sagte Piltz.