FTD.de » Politik » International » Strauss-Kahn gegen Kaution frei

Merken   Drucken   20.05.2011, 10:12 Schriftgröße: AAA

Vergewaltigungsvorwürfe: Strauss-Kahn gegen Kaution frei

In sechs Punkten hat der New Yorker Supreme Court Anklage gegen den ehemaligen Chef des IWF erhoben. Gleichzeitig hat das Gericht seine Freilassung bis zum Prozessbeginn beschlossen - mit scharfen Sicherheitsauflagen.
© Bild: 2011 ddp
In sechs Punkten hat der New Yorker Supreme Court Anklage gegen den ehemaligen Chef des IWF erhoben. Gleichzeitig hat das Gericht seine Freilassung bis zum Prozessbeginn beschlossen - mit scharfen Sicherheitsauflagen. von Matthias Ruch  New York
Als Dominique Strauss-Kahn den Saal 51 im 13. Stock des New Yorker Supreme Courts um kurz nach halb drei Ortszeit durch den Hintereingang betritt, sind die alten Holzbänke längst bis auf den letzten Platz gefüllt. Mit versteinerter Miene und gefalteten Händen sitzen seine Frau Anne Sinclair und seine Tochter Camille in der ersten Reihe. Gerade erst hat Strauss-Kahn seine Liebe zu ihnen in seinem Kündigungsschreiben an das Direktorium des IWF öffentlich bekundet - jetzt sind sie gekommen, um ihm in den schwersten Tagen seines Lebens beizustehen. Mit einem gequälten Lächeln nickt er ihnen kurz zu, dann nimmt er wortlos Platz.
Lange musste er zittern während der Verhandlung, doch nach einer kurzen Unterbrechung gab der Richter bekannt, dass Strauss-Kahn vorerst auf freien Fuß kommt. Gegen Kaution und die Auflage, dass er jederzeit von einer bewaffneten Wache begleitet wird.
Spießrutenlauf ins Gericht Inszenierte Schuld
Außerdem wird bekannt, dass mittlerweile offiziell Anklage gegen den zurückgetretenen IWF-Chef erhoben worden ist. Der nächste Gerichtstermin wurde auf den 6. Juni festgelegt. Die Zeit bis dahin muss Strauss-Kahn nicht auf Rikers Island verbringen - die Nacht allerdings schon, weil die Kautionssume noch nicht bei den Behörden eingegangen ist.
"Der Lebensweg und der Hintergrund von Herrn Strauss-Kahn sprechen stark für eine Freilassung auf Kaution", begründet William Taylor seinen Antrag, nachdem das erste Kautionsersuchen am vergangenen Montag vom Strafgericht in der ersten Instanz wegen Fluchtgefahr abgelehnt worden war.
Strauss-Kahn darf in ein eigens angemietetes Apartment ziehen, wird per Video überwacht, darf New York nicht verlassen und bekommt einen bewaffneten Aufpasser vor die Tür gestellt. 1 Mio. Dollar muss er als Kaution stellen und zusätzlich noch 5 Mio. Dollar in Form von Bankbürgschaften bereithalten.
Woher sollte der nächste IWF-Chef kommen?

 

Woher sollte der nächste IWF-Chef kommen?

Zum Ergebnis Alle Umfragen

"Herr Strauss-Kahn ist ein liebender Ehemann und Vater und ein hoch angesehener Diplomat, Anwalt, Politiker, Ökonom und Professor - und er hat keinerlei Vorstrafen." Den Kopf gesenkt, im grauen Anzug und ohne Krawatte, sitzt Strauss-Kahn an seinem Platz. Neben ihm steht Taylor und führt das Wort. Strauss-Kahn blickt abwechselnd auf zu seinem Anwalt und zu Richter Michael Obus. Dann senkt er seinen Blick wieder, wankt den Kopf langsam von hin und her - und wartet ab.
Die sechs Anklagepunkte gegen den 62-Jährigen wiegen schwer. Beim schwersten, sexueller Belästigung in einem besonders schweren Fall, waren es gleich zwei Vorwürfe, für jeden drohen 15 Jahre Haft. Für den Beschluss ist eine Jury verantwortlich, so wie es das Recht des Bundesstaates vorsieht. Sollte Strauss-Kahn, so wie von seinen Anwälte bereits angekündigt, auf nicht schuldig plädieren, wird es zu einem Gerichtsverfahren kommen.

Teil 2: Strauss-Kahn hat Reisepass abgegeben

  • FTD.de, 20.05.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland,
Jetzt bewerten
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  

Den Parameter für die jeweilige Rubrik anpassen: @videoList
  • Massaker in Syrien: Russen, bewegt euch endlich!

    Russland stand bisher fest an der Seite des Assad-Regimes. Ob mit Waffen oder mit politischer Rückendeckung, Syrien konnte auf die Russen zählen. Das sollte Moskau schleunigst ändern. mehr

  •  
  • blättern
Tweets von FTD.de Politik-News

Weitere Tweets von FTD.de

  26.05. Der Test zu Pfingsten Kennen Sie sich mit Feiertagen aus?

Wann gilt ein bundesweites Tanzverbot? Existiert ein offizieller Vatertag? In Deutschland gibt es viele gesetzliche und kirchliche Feiertage: Was wissen Sie darüber?

An welchem Feiertag gilt ein gesetzliches Tanzverbot in Deutschland?

Der Test zu Pfingsten: Kennen Sie sich mit Feiertagen aus?

Alle Tests

FTD-Wirtschaftswunder Weitere FTD-Blogs

alle FTD-Blogs

Newsletter:   Newsletter: Eilmeldungen Politik

Ob Regierungsauflösung oder Umfragehoch für die Linkspartei - erfahren Sie wichtige Politik-Nachrichten, sobald sie uns erreichen.

Beispiel   |   Datenschutz
 



DEUTSCHLAND

mehr Deutschland

EUROPA

mehr Europa

INTERNATIONAL

mehr International

KONJUNKTUR

mehr Konjunktur

 
© 1999 - 2012 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote