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Merken   Drucken   20.08.2010, 10:45 Schriftgröße: AAA

Energiepolitik: Thema verfehlt, Sechs  

Die Regierung hat mit großem Tamtam ein Gutachten in Auftrag gegeben, um über die Verlängerung der Atomlaufzeiten zu entscheiden. Doch sie hat dabei die falsche Frage gestellt.
© Bild: 2010 ddp
Kommentar Die Regierung hat mit großem Tamtam ein Gutachten in Auftrag gegeben, um über die Verlängerung der Atomlaufzeiten zu entscheiden. Doch sie hat dabei die falsche Frage gestellt. von Nikolai Fichtner 
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat die Messlatte selbst hochgelegt, als sie noch jung und frisch daherkam. Einen völlig neuen Ansatz verkündete sie für ihre Energiepolitik: ganzheitlich, vernünftig und nur auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse. Unabhängige Gutachter sollten mit Energieszenarien die Grundlage liefern für ein Gesamtkonzept, das auch die Frage der Atomlaufzeiten beantwortet, aber eben nicht nur die. Monatelang verwiesen die Koalitionäre darauf, dass man erst diese Daten abwarten müsse. So oft, dass man fast glauben musste, sie meinten das wirklich ernst. Nächste Woche werden die Szenarien endlich vorliegen. Doch neue Antworten werden sie nicht liefern. Denn mit dieser Auftragsarbeit ist es wie mit so vielen Studien: Was hinten rauskommt, hängt davon ab, was man vorn reingesteckt hat.
Wertlose Ergebnisse
Dem Anschein nach ging es immer um eine gute und wichtige Frage: Wie lange dauert es, bis erneuerbare Energien so weit sind, dass sie Atomstrom verlässlich ersetzen können? Das ist die Vorgabe, die Schwarz-Gelb im Koalitionsvertrag fixiert hat. So hat auch die Regierung die Frage immer wieder beschrieben. Um sie zu beantworten, hätten Gutachter den weiteren Ausbau der Energie aus Wind, Sonne und Biomasse berechnen können. Sie hätten überlegt, welche Netze und Speicher man braucht, um den Ökostrom stabil im Land zu verteilen. Sie hätten vorsichtig rechnen können - und darauf achten, dass der Ausbau nicht übermäßig teuer wird.

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  • FTD.de, 20.08.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
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Kommentare
  • 22.08.2010 10:48:23 Uhr   Trosia: ..zur Frage...

    Erpresser gehören nach Beweisaufnahme und Feststellungsverfahren belangt. Und natürlich ist zu unterbinden, dass sie weiterhin erpresserisch tätig werden:
    Energieanlagen zur Sicherstellung der gesellschaftlichen Energieversorgung gehören in die öffentliche Hand. Private Zusatzangebote können dann ja mal versuchen, sich ohne öffentliche Zuschüsse und mit Langzeitabsicherungen als effizient zu erweisen.

  • 20.08.2010 20:42:05 Uhr   Petra Kunert: Perspektive des braven Steuerzahlers
  • 20.08.2010 15:04:39 Uhr   Michael Leukam: Thema verfehtl, Sechs
  • 20.08.2010 11:48:43 Uhr   j.beck: Was für eine Frage?
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