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Merken   Drucken   12.09.2012, 16:25 Schriftgröße: AAA

ESM-Urteil: Karlsruher Albernheiten

Die Verfassungsrichter sind sich treu geblieben. Mit dem Urteil zum Euro-Rettungsschirm ESM verfolgen sie ihre eingeschlagene Linie. Allerdings wirken die Auflagen in Teilen absurd.
© Bild: 2012 Reuters/© Kai Pfaffenbach / Reuters
Kommentar Die Verfassungsrichter sind sich treu geblieben. Mit dem Urteil zum Euro-Rettungsschirm ESM verfolgen sie ihre eingeschlagene Linie. Allerdings wirken die Auflagen in Teilen absurd.
von Brüssel

Die Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag und im Europäischen Parlament, alle Regierungen in der EU und die Märkte sind erleichtert. Karlsruhe hat, wie zuletzt denn doch fast sicher erwartet, grünes Licht für den permanenten Rettungsmechanismus ESM gegeben. Die Richter bleiben ihrer Linie treu: Am Ende lassen sie den Bundestag und die EU-Institutionen weitermachen, aber sie bauen ein paar kleine Bremsen ein.

Andreas Voßkuhle (M.) und seine Kollegen trauen den Abgeordneten ...   Andreas Voßkuhle (M.) und seine Kollegen trauen den Abgeordneten in Berlin offenbar keine ordentliche Vertragslektüre zu

Die Bremsen beziehen sich auf zwei Punkte, und die sind mit Verlaub gesagt ein wenig albern und eigentlich eines so wichtigen Urteils nicht würdig. Der nach außen entscheidende, weil für jedermann verständliche Punkt ist der: Die Bundesregierung soll noch einmal klarstellen, dass Deutschland im ESM keinesfalls mit mehr als 190 Mrd. Euro  haftet. Das bejubeln jetzt die unterlegenen Kläger als großen Erfolg. Dabei steht das im Vertrag, und zwar sehr ausdrücklich: "Die Haftung eines jeden ESM-Mitglieds bleibt unter allen Umständen auf seinen Anteil am genehmigten Stammkapital ... begrenzt."

Stark konstruierter Fall

Die Kläger haben versucht zu konstruieren, dass es bei geschickter Kombination anderer Stellen des Vertrages doch zu einem höheren Risiko kommen könnte. Das Gericht verweist selbst darauf, dass Bundesregierung und Bundestag diese etwas abseitigen Auslegungen nicht teilen, meint aber, dass man vielleicht doch eine solche Auslegung betreiben könnte. Deshalb soll jetzt noch einmal allen anderen Euro-Staaten schriftlich mitgeteilt werden, dass für Deutschland nur eine bestimmte Auslegung gilt. Dass für diesen arg konstruierten Fall der deutsche Finanzminister nach der Logik des Zustimmungsgesetzes ohnehin den Bundestag befragen müsste, ignorieren die Richter. Sie sagen lieber noch einmal: Bei einer Erhöhung der Risiken muss der Bundestag zustimmen. Sie stellen die Bundestagsabgeordneten so als Trottel dar, die im Zweifel nicht selbst aufpassen können.

Während die Richter den Abgeordneten keine ordentliche Vertragslektüre zutrauen, überantworten sie ihnen die politische und wirtschaftliche Entscheidung über die 190 Mrd. Euro. Der Bundestag habe dabei einen weiten Entscheidungsspielraum. Wieder einmal haben die Richter betont, dass sie über den politischen und wirtschaftlichen Sinn der Rettungsschirme nicht zu entscheiden haben. Das stimmt ja auch.

Der zweite Vorbehalt soll sich gegen die Immunität der Angestellten des ESM und die Vertraulichkeit seiner Unterlagen richten. Dieser Vorbehalt ist berechtigt. Zwar greift der ESM-Vertrag auf die für internationale Organisationen üblichen Regelungen zurück, die vor allem vor Schadenersatzklagen und ähnlichem schützen sollen. Es könnte aber zum Konflikt kommen, falls der Bundestag Berichte anfordert oder ESM-Mitarbeiter befragen will. Hier kann eine Klarstellung nicht schaden.

Das Gericht hat zu beiden Punkten eine völkerrechtlich gültige Erklärung und keine Vertragsänderung verlangt. Der einfachste Weg, den die Regierung gehen sollte, wäre ein völkerrechtlicher Vorbehalt, der zusammen mit der Unterschrift unter den ESM-Vertrag in Brüssel hinterlegt werden kann. Offenbar soll ein solcher Weg gegangen werden, denn der Chef der Euro-Gruppe, Jean-Claude Juncker, hält am 8. Oktober als Gründungstag des ESM fest.

Thema "Banklizenz" beendet

Eine weitere Auflage hat Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle nicht gleich erwähnt, sie ist aber wichtig. Das Gericht sagt, dass der ESM sich nicht bei der Europäischen Zentralbank (EZB) refinanzieren darf. Damit ist das Thema "Banklizenz", das die EZB ebenso wie die Bundesregierung ohnehin ablehnt, endgültig vom Tisch. Karlsruhe besteht auf dem Verbot der indirekten Staatsfinanzierung.

Gerade diese Trennung der Aufgaben von Politik (Rettungsschirme) und EZB (Geldwertstabilität) ermöglicht dem Gericht aber, sich nicht mit den unabhängigen Entscheidungen der EZB zu befassen. Vermutlich wird das Gericht daher den ins Hauptsacheverfahren verwiesenen Eilantrag von Peter Gauweiler gegen die EZB später endgültig ablehnen.

Mit dem Urteil können alle Beteiligten offenbar gut leben. Die Kläger werden trotz erwiesener Erfolglosigkeit weiter klagen und jedes Mal behaupten, ihre demokratischen Rechte würden verletzt. Dabei wird dieser Punkt regelmäßig abgewiesen. Noch einmal hat das Gericht den Bundestag gestärkt. Wem die breite Mehrheit dort für die Rettungsschirme nicht passt, muss andere Parteien wählen. Das aber scheinen die Bürger nicht zu wollen. Ihnen reicht das Gefühl, dass Karlsruhe aufpasst.

  • FTD.de, 12.09.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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Kommentare
  • 15.09.2012 00:28:48 Uhr   TDV: @ Mark F

    Kleiner Irrtum: "Ihn zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt", sie haben den Zusatz vergessen "und aller steuerzahlenden Bürger"

    Oder, wie es im Artikel steht: "Sie stellen die Bundestagsabgeordneten so als Trottel dar, die im Zweifel nicht selbst aufpassen können." Nun, wenn ich mich recht erinnere haben die Damen und herren beim letzten Mal ja zugegeben, dass sie eigentlich keine Ahnung davon haben, was ssie da gerade unterschrieben hatten.
    Warum brauchen sie auch, denn auch hier hat der artikel recht: "Wem die breite Mehrheit dort für die Rettungsschirme nicht passt, muss andere Parteien wählen. Das aber scheinen die Bürger nicht zu wollen. "

    Nun ja, kein Problem, dann sollen sie halt zahlen....

  • 13.09.2012 09:56:52 Uhr   Mark F.: Der € steht jetzt über allem ...
  • 13.09.2012 09:49:58 Uhr   Draghi: Verlogen
  • 12.09.2012 20:33:59 Uhr   Andre Liedgens: ESM URTEIL
  • 12.09.2012 19:54:26 Uhr   Draghi: Blindfisch
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