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Merken   Drucken   05.09.2012, 11:38 Schriftgröße: AAA

Euro-Krise: Bankenrettung nicht auf unsere Kosten

Kommentar Wer Kreditinstitute sanieren will, sollte künftig die Ausgaben für fremde Krisen nicht in Europa verschieben. Ein Haftungsverbund ohne Aufsicht ist nicht akzeptabel.
von Thomas Schäfer
 
Thomas Schäfer (CDU) ist hessischer Finanzminister.

Kürzlich hat EU-Binnenmarktkommissar Barnier den schon lange erwarteten Richtlinienvorschlag zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten vorgelegt. Kern seines Vorschlags ist die Schaffung eines EU-weiten Abwicklungsregimes mit diversen Eingriffsbefugnissen und Abwicklungsinstrumenten. Schon bei der Bankenabgabe haben wir hierzulande gesehen, welche Bedeutung der Finanzierung solcher Maßnahmen zukommt. Gerade bei grenzüberschreitenden Vorgängen ist das Kostenrisiko sehr hoch, wie letztendlich der Finanzbedarf von 4500 Mrd. Euro  zeigte, den Europa gezwungenermaßen in den Jahren 2008 bis 2011 zur Stützung der Banken aufbringen musste. Wer Gelder dieser Größenordnung in die Hand nimmt, muss die Verantwortung tragen.

Thomas Schäfer   Thomas Schäfer

Deshalb müssen wir auch die Pläne der Kommission im Richtlinienentwurf entschieden ablehnen, die verschiedenen nationalen Rettungsfonds untereinander zu gegenseitiger Finanzierung zu verpflichten. Dies würde auf eine grenzüberschreitende Solidarhaftung hinauslaufen, bei der wir letztendlich staatliche Lenkungsdefizite anderer Länder kreditieren. Hessen vertritt aber seit jeher den Grundsatz, dass die Haftung der Aufsicht folgen muss. Ein Haftungsverbund ohne diese Grundlage ist für uns nicht akzeptabel.

Anders sieht es hingegen bei der im Richtlinienentwurf vorgesehenen Strukturierung von Abwicklungsfonds auf nationaler Ebene aus. Hier offeriert der Entwurf zwei Varianten: Die Mitgliedstaaten können separate Abwicklungsfonds einrichten, die - ähnlich unserem deutschen Restrukturierungsfonds - von den Kreditinstituten durch zweckgebundene Beiträge gespeist werden. Diese Fonds sollen über zehn Jahre auf ein Volumen von einem Prozent aller gesicherten Einlagen anwachsen. Dieselbe Summe muss daneben in einer Einlagensicherungseinrichtung angesammelt werden (die sogenannte Zwei-Fonds-Lösung).

Optional können sich die Mitgliedsstaaten aber auch für eine Zusammenlegung von Abwicklungsfonds und Einlagensicherungssystem entscheiden (die sogenannte Ein-Fonds-Lösung). Bei dieser Variante soll als Ausstattung nur ein Prozent der Einlagen genügen. Zur Begründung dieser geringeren Zielausstattung verweist die Kommission auf die entstehenden Skalen- und Synergieeffekte. Angesichts dieser Einschätzung der Kommission täten wir gut daran, eine Zusammenlegung der Fonds ernsthaft in Betracht zu ziehen. Dies brächte deutlich geringeren finanziellen Aufwand für unsere Kreditinstitute mit sich. Ein Ergebnis, das uns allen zugutekommt.

Beeinträchtigungen für unsere heimischen Einlagensicherungssysteme sind auch bei der Ein-Fonds-Lösung nicht zu erwarten, da für die Kreditinstitute eine Nachschusspflicht besteht und so nicht zu befürchten ist, dass die Einlagensicherung für den Sparer nicht mehr gewährleistet sein könnte. Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass in Deutschland eine Diskussion über eine Ein-Fonds-Lösung einsetzen muss. Sicherlich würde die Entscheidung für eine Ein-Fonds-Lösung unseren Restrukturierungsfonds in seiner bisherigen Ausgestaltung infrage stellen. Um eine krisensichere Kreditwirtschaft für die Zukunft aufzubauen, werden wir Veränderungen jedoch in Erwägung ziehen müssen.

Kritisch sehen wir hingegen die uneingeschränkte Anwendbarkeit der geplanten Vorschriften auch für Sparkassen und Genossenschaftsbanken, da diese bereits über funktionierende Institutssicherungssysteme verfügen. Hier gilt es, eine Lösung zu finden, die den Besonderheiten des bewährten deutschen Bankensystems besser gerecht wird. Weiterhin ist das geplante Bail-in-Instrument - und damit die vorrangige Krisenfinanzierung durch die Gläubiger der Banken - zwar im Ansatz richtig. Seine Ausgestaltung im Detail bedarf jedoch noch einer umfassenden Überarbeitung. Ich glaube, wir haben hier noch ein gutes Stück Arbeit vor uns, um ein EU-weit funktionierendes Abwicklungsregime einzuführen. Die hessische Landesregierung wird sich hier für die Wahrung der deutschen Interessen einsetzen. Dabei werden wir auch darauf achten, dass nationale Rettungsfonds nicht für fremde Krisen geradestehen müssen.

  • Aus der FTD vom 05.09.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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