Wissenschaftlich ist allerdings zumindest erwiesen, dass Armstrong 1999 bei seinem ersten Toursieg das Blutdopingmittel Epo benutzt hatte. Eine nachträgliche Analyse, die die Zeitung "L'Équipe" 2005 nach seinem ersten Rücktritt veröffentlichte, belegt das. Trotzdem gab es keine Sanktionen, weil sportrechtliche Richtlinien - eine B-Probe war nicht mehr vorhanden - dagegen sprachen. Auch von ehemaligen Teamkollegen wie dem selbst des Dopings überführten Floyd Landis oder Tyler Hamilton wurde Armstrong mehrfach beschuldigt, leistungssteigernde Mittel genommen zu haben.
"Ich freue mich darauf, mein Leben als Vater, als Wettkämpfer und als Verfechter des Kampfs gegen Krebs ohne diese Ablenkung fortzusetzen", sagte Armstrong nach der unerwarteten Wende in seinem Fall. Hans-Michael Holczer, Teamchef des russischen Katusha-Teams, kommentierte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft am Sonntag mit Ernüchterung: "Das hatte ich befürchtet, es kam nicht überraschend. Wahrscheinlich war die juristische Grundlage zu dünn".
Ähnlich wie Armstrong zeigte sich Pat McQuaid, Boss des Weltverbandes UCI, hocherfreut. "Wir sind sehr glücklich über diese Entscheidung. Der Radsport hat in den vergangenen zwei Jahren sehr gelitten und an Glaubwürdigkeit eingebüßt. Jetzt liegt die Vergangenheit hinter uns", sagte der Ire - ausgerechnet einen Tag vor dem ausstehenden Urteil im Dopingfall Contador. 18 Monate nach der Doping-Kontrolle mit den positiven Clenbuterol-Analysen in A- und B-Probe will der CAS an diesem Montag - nach mehreren Verschiebungen - die Causa abschließen.