DOSB-Präsident Thomas Bach erhofft sich vom Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CAS in der Affäre um Claudia Pechstein, dass die Beweislast für die Zukunft verlässlich geregelt wird.
Claudia Pechstein bei ihrer Pressekonferenz in Berlin.
«Es kann sein, dass Claudia Pechstein mittels ihrer Blutstudie den Nachweis erbringen könnte, dass ihre Werte auch auf natürlichem Wege so erhöht sind. Dann wäre es kein Präzedenzfall», erklärte der Boss des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) dem «Tagesspiegel». «Wenn es um die Verteilung der Beweislast geht, kann es einer werden. Ich wünsche mir ein rechtsgültiges Urteil, das die Beweislast für die Zukunft verlässlich regelt», fügte Bach hinzu.
Die wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrte fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin will versuchen, mit einer Langzeitstudie schwankende Retikulozytenwerte zu erklären und damit Argumente für die Berufungsverhandlung vor dem CAS zu sammeln. «Der Fall ist ein laufendes Verfahren, deshalb kann ich das nicht erörtern. Das Grundargument von ihr ist aber, dass die schwankenden Blutwerte auch auf natürliche Ursachen zurückzuführen seien», erklärte Bach dazu. Auf die Frage, ob er an die Athletin glaube, sagte Bach: «Das ist keine Frage des Glaubens. Einem Athleten muss es erlaubt sein, auf Korrektheit zu klagen. Das würde, wenn hier der Nachweis gelänge, auch nicht das System erschüttern.»
In der Frage, welche Seite die Beweislast im Verfahren zu tragen habe, seinen im Kodex der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA die Grundsätze festgelegt. «Aber wie die im Einzelfall ausgelegt werden, darüber können Sie juristische Bibliotheken füllen. Zunächst ist ja ein gewisser Grad an Vermutung da: Wenn erhöhte Werte gemessen wurden, kann mit großer oder größter Wahrscheinlichkeit auf Manipulation geschlossen werden», erläuterte Bach und fügte hinzu: «Auf der anderen Seite gibt es die Möglichkeit, diese Vermutung zu erschüttern. Das ist anders als bei dem direkten Nachweis, wenn die Substanz im Körper ist.»
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