Handel und Dienstleister

Tipps zu Weihnachten: Geschenke umtauschen, Gutscheine einlösen

Der Handelsverband Deutschland weist auf die Regelungen im Einzelhandel hin

Geschenke in Geschenkpapier verpackt unter dem Weihnachtsbaum (Foto: freepik, pvproductions) - Tipps zu Weihnachten: Geschenke umtauschen und Gutscheine einlösen

Berlin – Nicht Socken oder Parfum sind die beliebtesten Weihnachtsgeschenke – sondern: Gutscheine. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Handelsverbands Deutschland (HDE). Auch Spielwaren, Bücher und Schreibwaren verschenken die Deutschen gern. Hier erfahren Sie, welche Regeln bei Gutscheinen und beim Umtausch gelten.

Wie lange sind Geschenkgutscheine gültig?

Steht keine ausdrückliche Befristung darauf, kann ein Gutschein laut HDE innerhalb von 3 Jahren ab Ende des Kaufjahres eingelöst werden. Das heißt: Wer einen Gutschein erhält, der im Jahr 2022 gekauft wurde, kann ihn bis 31. Dezember 2025 nutzen.

Ist der Umtausch eines Weihnachtsgeschenks möglich?

Der HDE weist darauf hin, dass es grundsätzlich kein Recht zum Umtauschen gibt, wenn das Produkt in Ordnung ist. Aller Erfahrung nach kommen die Händler aber gerade an Weihnachten den Kunden oft entgegen.

Einfach beim Händler fragen, was möglich ist, empfiehlt der Handelsverband. Der Verkäufer wird dann die Optionen aufzeigen, die es in dem jeweiligen Laden für den Umtausch einwandfreier Ware gibt.

Wie läuft der Umtausch bei mangelhafter Ware?

Hier greift das gesetzliche Gewährleistungsrecht, so der HDE. Der Käufer kann einen Mangel im Zeitraum von 2 Jahren geltend machen – gerechnet ab der Warenübergabe. Im ersten wird gemeinhin vermutet, dass der Mangel bereits vorlag, als das Produkt übergeben worden ist.

Und im Online- und Versandhandel gilt grundsätzlich: Kunden haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen den Kauf zu widerrufen.

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