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Merken   Drucken   21.11.2006, 12:00 Schriftgröße: AAA

Limiteds: Billig ist nicht immer günstig  

Die englische Billig-GmbH ist in Deutschland auf dem Vormarsch. Rund 42.000 Limiteds sind bisher gegründet worden. Schlamperei und unseriöse Anbieter bringen die Gründer jedoch in Bedrängnis. Zwölf Prozent der Limiteds sind bereits wieder gelöscht worden. von Verena Diethelm
Für 1,95 Euro können Sie drei Flaschen Bier, eine Bio-Rindsknackwurst, fünf Bleistifte oder aber auf Ebay eine Limited kaufen. Dass die Gründung dieser englischen Gesellschaftsform besonders schnell und vor allem günstig vonstatten geht, hat sich mittlerweile europaweit herumgesprochen. Laut aktuellen Zahlen der Universität Hamburg sind bereits 42.000 Limiteds mit Verwaltungssitz in Deutschland gegründet worden.
Für die Limited spricht, dass im Gegensatz zur GmbH kein Stammkapital von 25.000 Euro vorhanden sein muss. Der symbolische Betrag von einem Pfund reicht aus. Darüber hinaus dauert der Eintrag ins englische Handelsregister nur einige Tage. Nimmt man eine höhere Gebühr in Kauf, ist die Limited sogar innerhalb von 24 Stunden im Register eingetragen. In Deutschland mahlen die Mühlen der Bürokratie wesentlich langsamer. Daher greifen deutsche Firmengründer gerne zur exotischen Limited.
Doch viele der frisch gebackenen Unternehmer sind mit der britischen Rechtsform schlicht überfordert. "Die Gründung einer Limited ist zwar einfach, aber die Führung ist kompliziert", sagt Rainer von Holst, Sprecher der Gründungsagentur Firmenwelten. Wer eine Limited mit Zweigniederlassung in Deutschland gründet, muss nicht nur britisches, sondern auch deutsches Recht beachten. Auf einer Liste des britischen Handelsregisters Companies House, das die Gründungsagentur auf ihrer Homepage veröffentlicht, werden alle Unternehmen aufgeführt, die bereits aus dem Register gelöscht wurden oder deren Löschung innerhalb von drei Monaten bevorsteht. Auf der Schwarzen Liste tummeln sich auffallend viele deutsche Unternehmen - knapp 25 Prozent laut Firmenwelten. Hauptgrund: Verstöße gegen britisches Recht.
Deutsche nehmen Termine nicht ernst
"Die meisten Fehler treten bei den Jahresabschlüssen auf", sagt Jochen Hüls, Geschäftsführer der Gründungsagentur Limited24. Limiteds müssen nämlich innerhalb von zehn Monaten nach Ende des Geschäftsjahres nicht nur einen Jahresabschluss in englischer Sprache, sondern auch einen Statusbericht (Annual Return) beim Companies House abgeben. "Den Abgabetermin nimmt man als Deutscher nicht so ernst", sagt Hüls.

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  • FTD.de, 21.11.2006
    © 2006 Financial Times Deutschland,
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Kommentare
  • 15.12.2011 01:23:17 Uhr   Überwacher: Betrug durch Firmenwelten

    In England wurden bereits 61 Limiteds des Rainer von Holst durch die Aufsichtsbehörden geschlossen. In Deutschland ermittelt u.a. die Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen Rainer von Holst.

    http://www.thisismoney.co.uk/money/markets/article-2052296/Bankruptcy-tourism-crackdown-shuts-61-companies.html

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