Lohnende Alternative zur Gehaltserhöhung
Arbeitnehmer müssen für ihre Pkw-Fahrten immer tiefer in die Tasche greifen. Teures Benzin, ab 2007 die erhöhte Mehrwertsteuer, mehr Versicherungsteuer und der Wegfall der Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer reißen ein tiefes Loch in die Haushaltskasse.
Da kann es sich lohnen, das Gespräch vor der Einstellung oder bei Lohnverhandlungen auf einen vom Betrieb gestellten Pkw zu lenken. Übernimmt die Firma sämtliche Kosten, ist dies zumeist attraktiver als ein Gehaltsaufschlag. Denn so wird der Angestellte weder durch das Tanken noch durch Werkstattkosten belastet. Auch die Fahrt zur Arbeit muss sich steuerlich nicht schlechter auswirken.
Die Vorteile liegen auf der Hand, wenn der Betrieb sämtlichen Kfz-Aufwand vom Kaufpreis oder Leasingraten bis hin zu den Unfallkosten auf der Urlaubsfahrt komplett übernimmt. Als geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss, wird pro Monat lediglich ein Prozent vom Listenpreis erfasst, selbst wenn Arbeitnehmer und Geschäftsführer Kleinwagen oder Sportflitzer ausgiebig für Wochenend- und Ferientrips nutzen sowie Partner und Sprösslingen für Spritztouren zur Verfügung stellen.
Das Modell ist entscheidend
Der Arbeitgeber kann als Betriebsausgabe die Netto-Kfz-Kosten sowie die Umsatzsteuer separat voll abziehen. Die steuerlichen Vorteile resultieren dabei im Wesentlichen aus zwei Faktoren: dass sich der Fiskus erstens an den Kosten beteiligt und zweitens die Privatfahrten nur moderat erfasst.
Während dieses Sparmodell mit dem pauschalen Nutzungswert für viele Selbstständige seit Anfang 2006 komplett gestrichen wurde, ist es für Angestellte weiterhin erlaubt. Sofern sie auf den Gehaltszuschlag verzichten oder bei Jobbeginn erst gar nicht verlangen, fallen hierauf weder Lohn- und Kirchensteuer noch Solidaritätszuschlag oder Sozialabgaben an. Zudem sinkt durch das geringere Gehalt auch noch die Progression für die übrigen Einkünfte.
Wie viel der Fiskus im Gegenzug für den Pkw verlangt, hängt vom Modell ab. Darf der Firmenwagen für Feierabend- und Wochenendfahrten verwendet werden, erhebt das Finanzamt für den geldwerten Vorteil Lohnsteuer. Pauschale Bemessungsgrundlage ist monatlich ein Prozent vom Listenpreis, wobei Kosten für Autotelefon, Freisprecheinrichtung, zusätzlicher Reifensatz einschließlich Felgen sowie für die Zulassung unter den Tisch fallen.
Aufs Jahr gesehen beträgt die Bemessungsgrundlage somit zwölf Prozent des Wertes aus der offiziellen Preisliste. Damit abgegolten sind alle Privatfahrten ohne Limit, auch Urlaubsreisen und Familieausflüge. Damit ist steuerlich unerheblich, ob Benzinpreise oder laufende Kosten steigen. Da der Listenpreis bei Erstzulassung maßgebend ist, fällt auch die erhöhte Mehrwertsteuer nicht negativ ins Gewicht.
Auch für Arbeitgeber von Vorteil
Fürs Pendeln zwischen Wohnung und Arbeit wird ein zusätzlicher geldwerter Vorteil berücksichtigt, pro Entfernungskilometer und Monat 0,03 Prozent des Autopreises. Wer beispielsweise mit einem 20.000 Euro teuren Firmenwagen 30 Kilometer zur Arbeit pendelt, muss als Lohn 180 Euro zusätzlich ansetzen.
Die Steuerbelastung von unter 100 Euro im Monat ist wenig im Vergleich zu den eingesparten Kosten für 60 Kilometer täglich oder rund 1200 im Monat. Diese pauschale Berechnung erhöht sich 2007 nicht, auch wenn es die Entfernungspauschale erst ab Kilometer 21 gibt. Arbeitnehmer müssen für ihre täglichen Pendelfahrten nicht mehr Lohnsteuer zahlen.
Für den Arbeitgeber macht sich das Geschäft ebenfalls bezahlt, zumal die Listenpreismethode fürs Lohnbüro kaum Aufwand bedeutet. Er fördert die Betriebsbindung und setzt die Kfz-Kosten statt des Lohnaufschlags gewinnmindernd ab. Da er die Umsatzsteuer aus den Kfz-Kosten voll erstattet bekommt und meist auch noch Einsparungen beim Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung rauskommen, bleibt per saldo mehr in der Firmenkasse.