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Merken   Drucken   08.04.2008, 11:19 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Vertragsbau zu Babel

Internationale Deals scheitern oft an einem unbegreiflichen Handwerksfehler: Die Verträge sind schlampig übersetzt. Das spart zwar Geld. Doch ungenaue und falsche Wortbedeutungen können im Nachhinein verheerende Folgen haben. von Jörn Petring
Ralf Meyer ist nur abgehackt zu verstehen. In der Leitung ein Rauschen, alle paar Minuten wird das Telefongespräch von einem Ton unterbrochen, der sich anhört, als würde jemand auf der Tastatur seines Handys Klavier spielen. "Sorry, ist ein Defekt", sagt der ehemalige Unternehmer. Meyer ist es gewohnt, sich für Kommunikationsfehler zu entschuldigen. Bisher waren aber meistens seine Anwälte schuld.
Eigentlich ist Meyer guter Dinge, als er vor neun Jahren das Deutschlandgeschäft der amerikanischen Softwarefirma Actional übernimmt und neue Kunden wirbt. Das Produkt, spezielle Integrationssoftware für Unternehmen, ist gefragt, die Lösungen von Actional der Konkurrenz in einigen Punkten überlegen. Was soll also schiefgehen, dachte sich damals der Manager mit 25 Jahren Berufserfahrung im IT-Geschäft. Aus kaufmännischer Sicht wohl nichts.
Im Alten Testament steht die Geschichte vom Turmbau zu Babel für ...   Im Alten Testament steht die Geschichte vom Turmbau zu Babel für die Sprachenvielfalt der Menschen. Die sorgt auch in der modernen Geschäftswelt noch für Verwirrung
Meyer hat jedoch nicht die Juristen auf dem Plan. Das Konzept, Kunden an Land ziehen und für die Amerikaner Softwarelizenzen verkaufen, wie es Meyer bisher von Geschäften auf dem Inlandsmarkt kennt, funktioniert bei Actional plötzlich nicht mehr. Der Grund: Die Verträge, die allesamt aus dem amerikanischen Mutterhaus geliefert werden, sind mit deutschem Recht nicht kompatibel. "Alle Abschlüsse wurden einfach eins zu eins ins Deutsche übersetzt", berichtet Meyer über die holprigen Anfänge. Eigentlich undenkbar, aber so lautet die klare Anweisung der Actional-Manager in den USA. Kosten sparen um jeden Preis heißt damals die Vorgabe.
Was den ergebnisorientierten Chefs auf der anderen Seite des Atlantiks jedoch nicht klar ist: In Deutschland spricht man nicht nur eine andere Sprache, man ist auch von einem komplett anderen Rechtsraum umgeben. Beim Aufsetzen von Lizenzverträgen - eigentlich eine Routineangelegenheit - "kann man ganz leicht Harakiri begehen", bestätigt Jürgen Beckers. "Wer versucht, europäischen Fußball nach den Regeln des American Football zu spielen, wird schnell vom Platz verwiesen", sagt der auf Vertragslokalisierungen spezialisierte Anwalt. Ein banales Beispiel aus dem Sport.
Banal hört sich aber auch der Sachverhalt an: Deals platzen, weil Verträge schlichtweg nicht richtig übersetzt werden. Der Unterschied zwischen Case Law und Common Law, also der im angloamerikanischen Raum an Präzedenzfällen orientierten Rechtsfindung und der europäischen Version, in der die Gesetzestexte eine größere Rolle spielen, bildet das Fundament der Missverständnisse. "Nach ein paar Wochen bin ich richtig ins Schwitzen geraten", erinnert sich Ralf Meyer an seine Zeit als Softwareverkäufer.
Deutschen Kunden erscheinen die in den USA völlig üblichen Vertragsklauseln befremdlich und unseriös. Andere drohen, nachdem die nach hiesigem Rechtsverständnis lückenhaften Verträge unterzeichnet sind, mit Schadensersatzforderungen. Laut Meyer habe es Monate gedauert, bis die Rechtsabteilung in den USA endlich bereit war, in Deutschland Spezialisten zu engagieren.
Neun Jahre ist das nun her. Und heute? Waren die Probleme mit der Vertragslokalisierung nur eine Kinderkrankheit der hektischen New Economy? "Wohl kaum", sagt Jürgen Beckers, "es gibt ganz große Unternehmen, die das Problem noch immer stiefmütterlich angehen." Der Begriff Globalisierung ist mittlerweile selbst unter Senioren gebräuchlich, aber noch immer scheitern reihenweise Abschlüsse wegen typischer Unachtsamkeiten beim Vertragswerk.

Teil 2: Typische Unachtsamkeiten beim Vertragswerk

  • Aus der FTD vom 08.04.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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