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Merken   Drucken   15.04.2008, 14:47 Schriftgröße: AAA

Recht und Steuern: Die Abwehrchefs

Wer sich eines ungeliebten Investors erwehren will, sollte eine Abwehrfibel in der Schublade haben. Das raten drei renommierte M&A-Anwälte. Besonders, wenn ein undurchsichtiger Staatsfonds nach dem Unternehmen greift. von Andreas Kurz und Anke Stachow (Düsseldorf)
War eigentlich was? Vor einigen Tagen kaufte sich der chinesische Staat beim französischen Ölkonzern Total ein. 1,8 Mrd. Euro machte die Devisenbehörde Chinas locker. Und niemanden scheint das bislang so recht zu stören. Kein Wirtschaftspatriotismus und schon gar keine Angst vor unheimlichen Staatsfonds, die krakenartig europäische Vorzeigekonzerne verschlingen.
Man begrüße die neuen Anteilseigner, ließ Total verlauten. Staatliche Anleger seien willkommen, tragen sie doch zu einer "langfristig stabilen Aktionärsstruktur" bei. Staatspräsident Nicolas Sarkozy gab sich freundlich, aber differenzierter. Staatsfonds dürfen gern in Frankreich investieren. Solange sie transparent sind. Und gleiche Spielregeln für Franzosen gelten, die in China investieren wollen.
Ja, aber - ungefähr so lässt sich auch die deutsche Gemütslage zusammenfassen. Zumal hierzulande ein Gesetzentwurf kursiert, der dem Staat ein Vetorecht zubilligt, wenn sich ausländische Investoren auf ihren Shoppingtouren mit mehr als 25 Prozent einkaufen. Der Staat dürfte also Nein sagen, wenn er durch die Investition die "öffentliche Sicherheit und Ordnung" gefährdet sieht. Damit ist nicht jeder glücklich. Auch nicht die M&A-Anwälte, die sich für ihre Mandanten tagein, tagaus mit freundlichen und weniger freundlichen Investorenangeboten befassen müssen.
"Ich halte es für einen verfehlten Ansatz, Übernahmen über das Außenwirtschaftsrecht zu regulieren", sagt Ralph Wollburg, Linklaters-Partner in Düsseldorf. Der Staat soll sich also raushalten. Unrühmliches Beispiel: Der Versuch des Energiekonzerns Eon, den spanischen Konkurrenten Endesa zu übernehmen. Die Deutschen scheiterten grandios - an der Abwehrfront, an der auch der spanische Regierung mitgemauert hatte.
Dieses Szenario steht Anwalt Wollburg vor Augen, "wenn in Deutschland solche interventionistischen Regelungen geschaffen werden. Dass in diesem Fall auf trickreiche politische Art und Weise die Aktionäre von Endesa und Eon um eine echte marktwirtschaftliche Alternative gebracht worden sind, ist evident".
Eigentlich geht es dem deutschen Gesetz aber zuvorderst darum, die bösen Staatsfonds abzuwehren. Doch das staatliche Vetorecht ist teuer erkauft. "Dafür bringt man eine große Unsicherheit in alle Transaktionen, in denen Ausländer beteiligt sind", sagt M&A-Experte Maximilian Schiessl. Zu einem unumwundenen Ja zu Staatsfonds kann sich aber auch der Hengeler-Partner nicht durchringen, zu dubios, zu undurchschaubar kommt mancher dieser Fonds daher.
Darin ist er sich mit Christoph Seibt einig. Auch der Freshfields-Anwalt kritisiert, dass die Spielregeln nicht für jeden Investor gleich sind: "Länder wie Russland oder China, die Staatsfonds besitzen, beschränken Direktinvestitionen aus dem Ausland." Die diffuse Angst vor Staatsfonds rührt auch daher, dass sie eher unheimlich im Hintergrund agieren. "Ein Bieter, der nicht seine Ziele offenlegt, darf sich nicht wundern, wenn ihm Skepsis entgegenschlägt", sagt Schiessl.
Nur - wie soll man diese Skepsis in ein ordentliches Gesetz gießen? Im Entwurf eines Risikobegrenzungsgesetzes wird das versucht. Demnach sollen die Aktionäre ab einer Beteiligungsschwelle von zehn Prozent ihre Interessen offenlegen. Ein eher untaugliches Mittel, findet Freshfields-Partner Seibt. Mehr Transparenz schaffe das nicht. "Vielfach begnügen sich Investoren mit dem Hinweis auf Finanzinteressen oder ein mittelfristiges Engagement."
Natürlich rührt die Skepsis auch daher, dass es nicht gerade zum Selbstverständnis eines M&A-Anwalts gehört, beim Abschütteln ungeliebter Investoren um staatliche Hilfe zu betteln. Das macht man lieber selbst. Bevor der Bieter auf der Matte steht.
Denn liegt ein Angebot erst einmal vor, darf das Management des Übernahmekandidaten nichts mehr tun, was den Erfolg des Mergers behindern könnte. So will es das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz. Eine kleine Ausnahme lässt es aber zu: Erlaubt ist, was auch ein ordentlicher und gewissenhafter Vorstand einer Gesellschaft entschieden hätte, der sich nicht einer Übernahme erwehren muss.
Deswegen wird vieles schon im Vorfeld angeleiert. Und deswegen schlummert im Schreibtisch eines gewissenhaftes Vorstands für den Fall der Fälle ein Übernahmehandbuch.

Teil 2: Wozu Abwehrstrategien dienen

  • FTD.de, 15.04.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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