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Merken   Drucken   08.07.2009, 21:15 Schriftgröße: AAA

Bankenpleite: Was ist der Einbruch in eine Bank...  

... gegen deren kontrollierte Abwicklung? Nach der Lehman-Pleite findet die Idee zwar immer mehr Anhänger. Tatsächlich aber kann ein Geldhaus nicht einfach geschlossen werden. Eine Anleitung. von Meike Schreiber
Es ist eine Wunschvorstellung, die seit dem plötzlichen und für die gesamte Welt so folgenschweren Zusammenbruch von Lehman Brothers im Herbst 2008 immer mehr Anhänger findet: die geordnete Abwicklung einer Bank in Not. Weder "zu groß, um pleitegehen zu dürfen", sollen Kreditinstitute künftig sein noch "zu groß, um gerettet werden zu können". Und wenn doch, dann sollen sie in Ruhe und Ordnung beerdigt werden, ohne wie Lehman das gesamte Finanzsystem zu gefährden und den Steuerzahler zu strapazieren.
Erst war es nur Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD), der im Herbst öffentlich von einer "geordneten Abwicklung" der Hypo Real Estate sprach, diese Aussage später aber relativierte - und der Idee auch mit Blick auf einige Landesbanken insgeheim wohl immer noch nachhängt. Auch immer mehr Notenbanker und zuletzt Jaime Caruana, Chef der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), befürworten inzwischen "ein geordnetes Verfahren, um eine große, international tätige Bank notfalls abwickeln zu können." Aber wie?
Die Abwicklung einer Bank ist kein leichtes Unterfangen. Noch stärker als Industrieunternehmen sind Kreditinstitute darauf ausgerichtet, immer weiterzumachen - gefangen im Zwang zu Neugeschäft sozusagen. Das Neugeschäft schlichtweg einzustellen und eine große, systemrelevante Bank über die Jahre wegzuschrumpfen klingt simpel, ist jedoch äußerst kompliziert, glauben Experten. "Eine Restabwicklung ist eine schmutzige Geschichte, dabei kann sehr viel Wert verloren gehen", sagt zum Beispiel Bankexperte Dirk Schiereck von der TU Darmstadt. Gerade bei einer Bank seien die Kosten der Abwicklung sehr hoch: "Man sollte immer versuchen, zu verkaufen und nicht abzuwickeln. Das sind unendlich schwer abschätzbare Risiken."

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