Bis 2019 müssen sich die Geldhäuser dickere Sicherheitspolster zulegen. Die EU-Kommission hat die Finanzierungslücke berechnet. Bei der Umsetzung der Basel-III-Regeln kommt Brüssel den deutschen Banken entgegen.
von Barbara SchäderFrankfurt
Für die Umsetzung der Basel-III-Regeln müssen die europäischen Banken ihr Kernkapital bis 2019 um 460 Mrd. Euro aufstocken. Zu diesem Schluss kommt die EU-Kommission in einer am Mittwoch veröffentlichten Folgenabschätzung zu den neuen Eigenkapitalvorschriften. Die Kalkulation bezieht sich allerdings auf das Ausgangsjahr 2009, einige Institute wie beispielsweise die Deutsche Bank haben seither ihr Kapital bereits erhöht. Die Kommission legte gleichzeitig ihre Vorschläge zur Umsetzung der vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht entworfenen Regeln in EU-Recht vor.
Im Basler Ausschuss sind die Zentralbanker und Finanzaufseher der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer vertreten. Die neuen Eigenkapitalvorschriften sollen verhindern, dass bei neuerlichen Turbulenzen auf den Finanzmärkten erneut der Steuerzahler eingreifen muss. Im Mittelpunkt steht das sogenannte harte Kernkapital, das voll für Verluste haftet. Gemessen an der risikogewichteten Bilanzsumme der Banken muss der Anteil harten Kernkapitals bis 2013 von derzeit 2 auf 3,5 Prozent erhöht werden, in mehreren weiteren Schritten bis 2019 soll er dann auf sieben Prozent steigen.
Die EU-Kommission will diese Vorgaben in verbindliche Rechtstexte für die mehr als 8300 Banken in Europa umwandeln. Bei der Definition des harten Kernkapitals kommt die Brüsseler Behörde den Geldhäusern aber entgegen: Nach ihrem Vorschlag dürfen alle Banken unter bestimmten Voraussetzungen stille Einlagen zum Kernkapital rechnen.
Binnenmarktkommissar Barnier droht mit Sanktionen
Die Basel-III-Regeln sehen diese Möglichkeit nur für Banken vor, die nicht börsennotiert sind, wie etwa Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Aktiengesellschaften dagegen sollten nach den Beschlüssen des Basler Ausschusses nur das von den Anteilseignern gezeichnete Grundkapital und Gewinnrücklagen zum harten Kernkapital zählen dürfen. In Deutschland hätte eine solche Differenzierung zur Folge, dass die HSH Nordbank als AG härtere Kapitalauflagen erfüllen müsste als die Nord/LB, die eine Anstalt öffentlichen Rechts ist.
Verstöße sollen Bußgelder nach sich ziehen
Die Banken müssen mit Sanktionen rechnen, wenn sie sich nicht an die neuen Regeln halten. Binnenmarktkommissar Michel Barnier will Verstöße mit Bußgeldern in Höhe von bis zu zehn Prozent der Erträge und einem zeitweiligen Berufsverbot für Manager ahnden.
Zugleich will der Franzose den Einfluss der seit der Finanzkrise heftig umstrittenen Ratingagenturen zurückdrängen. Bei ihren Anlageentscheidungen, aber auch für die Beurteilung der Risiken in den eigenen Büchern sollen die Banken verstärkt eigene Bewertungsmodelle nutzen, anstatt sich auf die Urteile der Bonitätswächter zu verlassen.
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