Dieter Burgmer
Der Verwaltungsrat der BayernLB hatte Burgmer 2007 vorgeworfen, Organisationsfehler gemacht zu haben, durch die die Landesbank bei einem Aktiengeschäft mehr als 44 Mio. Euro verlor, und ihm fristlos gekündigt. Das beurteilten Gerichte später als rechtswidrig. Bis Februar 2009 hatte die BayernLB Burgmer dann sowohl Gehalt gezahlt, als auch monatlich eine Entschädigung dafür, dass er seinen Dienstwagen nicht mehr nutzen konnte: Seinen S-Klasse Mercedes hatte er im Oktober 2007 zurückgeben müssen.
Ab März 2009 bekam der Banker nur noch das Gehalt. Doch der Dienstwagen ist arbeitsrechtlich Teil der Vergütung, selbst wenn aus Burgmers Vorstandsvertrag kein Anspruch auf einen Wagen hervorgeht: "Wenn der Vorstand einen Dienstwagen hat, dann ist die Rechtsgrundlage die gleiche, als wenn ein Dienstwagen Vertragsbestandteil ist", sagte Susanne Giesecke, Fachanwältin für Arbeitsrecht, der FTD.