Vertreter der deutschen Wirtschaft haben sich für die Verstaatlichung der taumelnden
Hypo Real Estate (HRE) ausgesprochen - und damit für eine Enteignung der Aktionäre. Diese wird derzeit in Berlin vorbereitet. Die Experten begründen ihre Ansicht mit der Notsituation des Münchener Hypothekenfinanzierers, geht aus einer Umfrage der FTD hervor.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) hatte vergangene Woche prognostiziert, dass die Banken in Europa und den USA in den nächsten zwei Jahren mindestens 500 Mrd. $ frisches Kapital benötigen. Weil sich private Investoren nicht finden, müssten die Staaten in erheblichem Umfang aushelfen. Die HRE ist nur noch am Leben, weil ihr der Staat und andere Banken 92 Mrd. Euro an Bürgschaften und Kapitalhilfen gewährt haben.
Es sei offensichtlich, dass eine Enteignung keine betriebswirtschaftlichen Probleme löse, betont Gerhard Hofmann, Vorstand des Bundesverbands der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR). "Daher muss ein tragfähiges Restrukturierungskonzept für das betreffende Kreditinstitut vorliegen", fordert er.
"Grundsätzlich kann eine Verstaatlichung nur das allerletzte Mittel in diesem Prozess sein", sagt Manfred Weber, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken (BdB). Es gehe aber immer nur um ein Engagement des Staates auf Zeit. Auch Rüdiger von Rosen, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Aktieninstituts (DAI), ist dieser Ansicht. "Ich finde das nicht gut, aber es gibt keine andere Lösung", so von Rosen. Das sieht Norbert Walter, Chefvolkswirt der Deutschen Bank, ähnlich: "Wer den Staat nun kritisiert, sollte daran denken, dass er dies alles nur tut, weil sich keine privaten Investoren finden, die aktuell bereit oder in der Lage sind, dieses Risiko einzugehen."
Kritik ist selten. "Wir brauchen kein formales Enteignungsgesetz", glaubt Christoph Schalast, Bankenprofessor und Jurist der Frankfurt School of Finance & Management. "Das gleiche Ergebnis ließe sich erzielen, wenn im Finanzmarktstabilisierungsgesetz die Obergrenze für die Ausgabe neuer Anteilsscheine fallen gelassen würde." Bei einer Enteignung nach Artikel 14 des Grundgesetzes müsste der Staat die Altaktionäre entschädigen, so Schalast. Auch bei einem Herausdrängen (Squeeze-out) sei dies der Fall. "Bei der Ausgabe neuer Anteilsscheine werden dagegen die Anteile der Altaktionäre verwässert, ohne dass es eines Ausgleichs bedarf."
Dass es nur ohne die Altaktionäre geht, glaubt hingegen Peter Bofinger, Mitglied des Sachverständigenrats der Bundesregierung. "Es ist politisch nicht durchsetzbar und nicht vertretbar, dass die Altaktionäre von Stabilisierungsmaßnahmen profitieren, während der Steuerzahler für mögliche Verluste aus den toxischen Wertpapieren haftet." Sollte sich später herausstellen, dass die vom Ausfall bedrohten Wertpapiere und damit die Bank mehr wert sind als zum Zeitpunkt des Staatseinstiegs, könne der Staat die Altaktionäre an einem Gewinn beteiligen.