Es handelt sich dabei um Kredite der Reithinger Bank an Kunden, die in Beteiligungen an Immobilienfonds des Reithinger-Eigentümers Klaus Thannhuber flossen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat bereits verneint, dass es sich um echte Darlehen handelte. Einige Anleger sehen sich daher nicht als Schuldner, sondern fordern ihrerseits ihr in die Beteiligungen geflossenes Geld zurück.
Jetzt muss der Bundesgerichtshof klären, ob es sich um echte Kredite oder getarnte Beteiligungen an Thannhubers DBVI Deutsche Beamtenversorgung und deren Immobilienfonds handelt. Vom Ausgang dieses Verfahrens wird es abhängen, gegen wen der Insolvenzverwalter seine Forderungen geltend machen kann. Das Insolvenzverfahren kann sich daher bis zu seinem endgültigen Abschluss bis zu zehn Jahre hinziehen. "Die Sache ist rechtlich hoch kompliziert", sagte Tim Brinkmann von der Anwaltskanzlei Robert, Kempas, Segelken, die viele Reithinger-Gläubiger vertritt. Es sei mit zahlreichen Gerichtsprozessen zu rechnen.
Das Insolvenzverfahren gegen Reithinger wurde im November 2006 eingeleitet, nachdem die Bankenaufsicht dem Institut mit Sitz in Baden-Württemberg die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften untersagt hatte.
Bei der Gläubigerversammlung erschienen Donnerstag rund 120 Gläubiger, die zusammen Forderungen in Höhe von 147 Mio. Euro vertraten. Insgesamt wurden die Forderungen auf 220 Mio. Euro beziffert. Mit rund 82 Mio. Euro tritt die Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken (EDB) auf, die Geschädigten bereits außerhalb des Insolvenzverfahrens Entschädigungen bis zu 20.000 Euro gezahlt hat.
Im August 2006 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Reithinger Bank wegen undurchsichtiger Verflechtungen mit anderen Geschäften Thannhubers geschlossen.