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Merken   Drucken   16.03.2010, 20:50 Schriftgröße: AAA

Kopf des Tages: Frau für besondere Fälle

Ob Josef Ackermann, Klaus Esser oder Jürgen Sengera - Brigitte Koppenhöfer hatte schon viele Topmanager vor sich auf der Anklagebank. Nun richtet die 58-Jährige über Stefan Ortseifen, den ehemaligen Spitzenmann der IKB. von Kirsten Bialdiga 
Gewohnt resolut greift die Richterin durch. Als der Angeklagte auch nach fast vier Stunden monotonen Vortrags noch nicht zum Ende kommt, schließt Brigitte Koppenhöfer  an diesem ersten Prozesstag kurzerhand die Verhandlung - trotz Einwänden der Verteidigung. Spätestens seit Mannesmann kann die Vorsitzende der 14. Großen Strafkammer des Düsseldorfer Landgerichts nichts mehr schrecken, weder im noch außerhalb des Gerichtssaals: Telefonterror, Gewaltandrohungen und Kollegenneid - die Schattenseiten eines Lebens in der Öffentlichkeit hat sie längst zur Genüge kennengelernt.
Richterin Brigitte Koppenhöfer   Richterin Brigitte Koppenhöfer
Der Geschäftsordnung ist es zu verdanken, dass mit dem Prozess gegen den Ex-IKB-Chef erneut ein öffentlichkeitswirksames Verfahren in ihrer Kammer landet. Von vielen wird die Gerichtsverhandlung als Abrechnung mit den Verursachern der Finanzkrise gesehen: Als erste Bank war die IKB  noch vor dem Zusammenbruch von Lehman Brothers in den USA im Sommer 2007 am Ende. Geschäfte mit US-Hypothekenpapieren hatten so hohe Risiken verursacht, dass die einst stockkonservative Mittelstandsbank mit 10 Mrd. Euro gerettet werden musste.
Doch mit diesem Desaster muss sich die 58-Jährige in dieser Verhandlung nur am Rande auseinandersetzen. Denn Ortseifen ist nicht wegen schwerer Untreue aufgrund der Fehlspekulationen angeklagt. In dem Prozess geht es stattdessen um Aktienkursmanipulation und Untreue wegen des Umbaus seiner Dienstvilla auf IKB-Kosten. Dabei wird die frühere Jugendrichterin vor allem den möglichen Vorsatz prüfen.
Zweimal schon hat Koppenhöfer, die selbst mit einem Manager verheiratet ist, prominente Angeklagte in Untreueprozessen freigesprochen, weil ihnen aus ihrer Sicht kein vorsätzliches Tun nachzuweisen war. Beide Male - im Fall Mannesmann und im Fall des Ex-WestLB-Chefs Jürgen Sengera  - hob der Bundesgerichtshof Koppenhöfers Freisprüche auf. Wer die Westfälin näher kennt, traut ihr zu, dass sie sich davon kaum beeindrucken lässt.
Als Mannesmann-Richterin hat sie ohnehin längst Rechtsgeschichte geschrieben und Usancen im Wirtschaftsleben stark verändert: Kaum ein Vorstand in Deutschland unterschreibt seit Mannesmann noch einen Vertrag, der nicht sinngemäß folgende Klausel enthält: "Dem Aufsichtsrat steht es frei, die Vergütung jederzeit anzuheben."
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In kritischen Situationen entwickelt Koppenhöfer einen ganz besonderen Sinn für Humor. So etwa im Mannesmann-Verfahren. In einem internen Rechtsgespräch hatte sie den Angeklagten Ackermann, Esser & Co. erstmals Freisprüche in Aussicht gestellt. Gegenüber den Staatsanwälten konnte sie sich damals einen bis heute unvergessenen Satz nicht verkneifen: "Brauchen Sie jetzt einen Notarztwagen?"
  • Aus der FTD vom 17.03.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
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