Vor allem für Ackermann ist der Prozess heikel. Sollte er verurteilt werden, wird damit gerechnet, dass der Deutsche-Bank-Chef sein Amt niederlegt. In diesem Fall wäre das größte deutsche Kreditinstitut massiv angeschlagen, ein natürlicher Nachfolger für den Schweizer hat sich noch nicht herausgeschält.
Der erste Prozess hatte im Sommer 2004 mit Freisprüchen für alle sechs Angeklagten geendet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte diese Freisprüche im Dezember 2005 aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Düsseldorfer Landgericht zurückverwiesen. Als Mitglieder des Aufsichtsrats hätten die Angeklagten ihre Vermögensbetreuungspflicht verletzt, weil die Anerkennungsprämien in Höhe von rund 60 Mio. Euro Mannesmann keinen Vorteil gebracht hätten, lautete die Begründung des BGH. Außerdem seien die honorierten Leistungen bereits durch die Vergütungen im Dienstvertrag abgegolten gewesen.
Bei der Neuauflage des Prozesses verzichtet die zuständige 10. Große Strafkammer unter Leitung des Vorsitzenden Stefan Drees nun laut vorläufiger Zeugenliste darauf, alle beteiligten Investmentbanker noch einmal zu hören, etwa Alexander Dibelius, den Deutschlandchef der US-Bank Goldman Sachs, oder Dietrich Becker von Morgan Stanley.
Auch Canning Fok, Chef des Telekommunikationskonzerns Hutchison Whampoa und einer der wichtigsten Zeugen der Verteidigung, fehlt auf der Liste, die insgesamt 19 Namen umfasst. Fok war im ersten Prozess aus Hongkong mit einer aufwändigen Live-Schaltung in den Gerichtssaal übertragen worden.
Der Hutchison-Whampoa-Chef hatte bezeugt, dass der damalige Mannesmann-Chef Esser die Prämienzahlungen nicht auf eigenes Betreiben hin erhalten hatte, sondern auf ausdrücklichen Wunsch Foks. Dagegen ist die Vernehmung des früheren Vodafone-Chefs Chris Gent für den 10. Januar 2007 angesetzt. Auch Gents rechte Hand Julian Horn-Smith soll erneut vernommen werden - ebenso wie der Esser-Vertraute Kurt Kinzius sowie Wirtschaftsprüfer und Juristen von Mannesmann. Vom Gericht war zur Zeugenliste keine Stellungnahme zu erhalten.
Die ersten vier Verhandlungstage werden allein die Darstellung des bisherigen Verfahrens, die Verlesung der Anklageschrift, die Vernehmung der Angeklagten und Beweisanträge in Anspruch nehmen. Im Anschluss an die Verhandlung über die Anerkennungsprämien werden auch noch die so genannten Alternativpensionen das Gericht beschäftigen. Dabei geht es um die Erhöhung von Pensionen ehemaliger Mannesmann-Manager oder ihrer Hinterbliebenen im Zuge der Übernahme durch Vodafone.