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Merken   Drucken   20.10.2008, 07:53 Schriftgröße: AAA

Milliarden vom Staat: Banken loten gemeinsame Aktionen aus  

Die Regel des Bankenmikado: Wer sich zuerst bewegt, verliert. Damit keiner der erste ist, wollen mehrere Geldinstitute offenbar ausloten, ob sie das Angebot des staatlichen Rettungspakets und die damit verbundenen Auflagen der Regierung in einem gemeinschaftlichen Vorgehen nutzen können.
Das berichtete am Montag die Deutsche Presse-Agentur dpa. Nur die gebeutelte BayernLB hat bereits angekündigt, die Hilfe der Bundesregierung in Anspruch zu nehmen. Das Hilfspaket hat einen Gesamtumfang von rund 500 Mrd. Euro und wird von der Bundesregierung an Bedingungen geknüpft. Sie will Einfluss auf die Geschäftspolitik nehmen, die Gehälter der Manager begrenzen und für Bürgschaften und Kapitalspritzen Gebühren berechnen. Das verlautete in der Nacht zum Montag aus Regierungskreisen.
Die Angaben beziehen sich auf die entsprechende Rechtsverordnung zum Rettungspaket, deren letzte Details noch am Sonntagabend diskutiert wurden. Eine Staatssekretärsrunde arbeitete in der Nacht an einer endgültigen Einigung über die Verordnung. Diese soll dann am Montagmorgen noch vor Öffnung der Börsen vom Kabinett auf einer Sondersitzung verabschiedet werden.
Streitpunkt: Managergehälter
Strittig ist demnach nur noch der Passus zur maximalen Vergütung von Managern bei Banken, die die Hilfsmaßnahmen des Rettungsfonds in Anspruch nehmen. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatte sich für eine Deckelung bei 500.000 Euro pro Jahr inklusive Bonuszahlungen ausgesprochen. Alles darüber hinaus wäre im Fall einer solchen Regelung "unangemessen".
Das Rettungspaket bietet angeschlagenen Finanzinstituten Bürgschaften für Kredite von Bank zu Bank ("Garantieübernahme"), Eigenkapital gegen Anteile oder stille Beteiligungen ("Rekapitalisierung") sowie die Übernahme von faulen Positionen in den Bilanzen der Banken ("Risikoübernahme"). Die Kapitalspritzen sollen auf 10 Mrd. Euro und der Ankauf von Risikopositionen auf 5 Mrd. Euro je Institut begrenzt werden. Insgesamt stehen bis zu 500 Mrd. Euro zur Verfügung. Das entsprechende Gesetz war in der vergangenen Woche im Eilverfahren beschlossen worden.
Dafür behält sich die zuständige "Finanzmarktstabilisierungsanstalt" unter Aufsicht des Finanzministeriums vor, bei der betroffenen Bank "die Geschäftspolitik und deren Nachhaltigkeit" zu überprüfen. Dazu können Auflagen zählen, dass das Institut Geschäfte mit riskanten Produkten oder in bestimmten Märkten aufgibt.
Während der Dauer der Hilfsmaßnahmen darf die Bank keine Dividenden an andere Anteilseigner als den Rettungsfonds ausschütten. Für alle Hilfsmaßnahmen werden Gebühren oder Ausgleichszahlungen fällig. Außerdem soll das betroffene Institut mittelständischen Unternehmen Kredite gewähren und die Vergütung seiner Manager an "langfristigen und nachhaltigen Zielen" ausrichten. Noch ist unklar, welche Bank als erste den Fonds in Anspruch nimmt, als ein Kandidat gilt die bayerische Landesbank BayernLB.
Steinbrück hatte angedeutet, dass bei Banken Interesse bestehe, sich am Finanzmarktstabilisierungsfonds zu beteiligen. Einige Institute wie die Deutsche Bank  oder die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) und die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) wollen allerdings auf die Unterstützung verzichten und die Finanzkrise aus eigener Kraft durchstehen.

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