Es gebe zu dem Thema zwar noch keine abschließende Meinung, sagte der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt, der FTD: "Es gibt aber eine kritische, wohlwollende Prüfung." Das Thema sei übernächste Woche auch Diskussionsgegenstand im Haushalts- und Finanzausschuss.
Öffentlich aufgegriffen hatte die Problematik vor wenigen Tagen erstmals der hessische Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU). Er hatte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) in einem Brief dazu aufgefordert, die Anrechnung der Neubewertungsrücklage auf das Eigenkapital abzuschaffen.
Die Neubewertungsrücklage ist ein Bilanzposten, der durch die Finanzkrise bei den meisten Banken tiefrote Zahlen ausweist. Verursacht wird dies durch Wertverluste im Bilanzposten "available for sale". Verliert etwa eine Anleihe, die die Bank in diesem Bestand hält, an Wert, so muss sie den Wertverlust in der Neubewertungsrücklage negativ anrechnen. Erst wenn sich die Wertminderung als dauerhaft herausstellt, muss sie als Verlust durch die Gewinn- und Verlustrechnung gezogen werden.
Ist die Neubewertungsrücklage positiv, so kann sie zu 45 Prozent als Ergänzungskapital auf das Eigenkapital angerechnet werden - erhöht also das Eigenkapital. Ist sie negativ, muss sie indes zu 100 Prozent vom Kernkapital abgezogen werden. Etwa die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, verfährt so. Die anderen Staaten, darunter Großbritannien und Frankreich, rechnen die Neubewertungsrücklage - wenn es um Schuldverschreibungen wie Anleihen geht - schon jetzt nicht auf das Eigenkapital an. Wertminderungen bei Aktien müssen in allen Ländern ohnehin vom Eigenkapital abgezogen werden. Daran soll auch nicht gerüttelt werden.
Nach FTD-Informationen haben sowohl die Bundesbank als auch die Finanzaufsicht BaFin bereits Stellungnahmen zu einer möglichen Änderung der Rechtslage beim Bundesfinanzministerium (BMF) eingereicht. Die Bundesbank kann sich eine Änderung der Rechtslage zugunsten der Banken vorstellen, vor allem, wenn sich die Situation der Institute noch verschlimmern sollte. Die BaFin dagegen bewertet eine Anpassung dem Vernehmen nach kritischer.
Um Banken zu entlasten, müsste das BMF die "Konzernabschlussüberleitungsverordnung" ändern. Dies wäre auch ohne Einbindung des Bundestags möglich. Aus Kreisen des BMF hieß es, die Regierung bewerte die Thematik derzeit, habe jedoch keine abschließende Meinung. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) steht einer Anpassung positiv gegenüber: "Wir würden eine Änderung begrüßen. Es würde die Eigenkapitalbelastung und die Unsicherheit über die Entwicklung des Eigenkapitals reduzieren", sagte Dirk Jäger, beim BdB zuständig für die Bankenaufsicht.
Zugute käme dies auch vor allem einigen BdB-Mitgliedsinstituten. So wies die Commerzbank Ende 2008 eine negative Neubewertungsrücklage von 2,2 Mrd. Euro, die Deutsche Bank von 882 Mio. Euro, die Postbank von 724 Mio. Euro aus.
Auf die Landesbanken, die derzeit teils sehr hohe negative Beträge in der Neubewertungsrücklage verbucht haben, würde eine Änderung dagegen keine unmittelbaren Effekte haben. Die Institute weisen zwar ihre Zahlen inzwischen nach dem Rechnungslegungsstandard IFRS aus. Das aufsichtsrechtliche Eigenkapital aber, das für die Finanzaufsicht relevant ist, können sie derzeit noch nach HGB bilanzieren. Die Neubewertungsrücklage spielt dort keine Rolle - weder in guten noch in schlechten Zeiten.
Offen ist, ob die Ratingagenturen eine Veränderung honorieren würden. Die Agenturen schauen sich die Neubewertungsrücklagen wegen der daraus drohenden Verluste immer genau an. Dies dürfte sich auch durch eine Rechtsanpassung nicht ändern.