Seit Wochen kreist die finanzpolitische Debatte um ein Thema: Braucht Deutschland eine Bad Bank? "Ja", rufen die Banker. Die derzeitigen Regelungen reichten nicht aus. Als Begründung führen sie stets einen Punkt an: Der deutsche Bankenrettungsfonds Soffin dürfe den Geldhäusern aufgrund einer EU-Auflage ausfallgefährdete Papiere nur für bis zu 36 Monate abnehmen. Anschließend müssen die Banken die Titel zurückkaufen.
Aus diesem Grund, so klagen die Banker, würden Wirtschaftsprüfer die Auslagerung womöglich gar nicht anerkennen. Die Postbank etwa erklärt, dass sie an einer Abgabe ihrer Risikopapiere an den Soffin interessiert sei - die Konditionen dies aber nicht zuließen. Die Meinung der Banker teilen hochrangige Mitglieder des Soffin wie Gerhard Stratthaus. Auch die Bundesregierung widerspricht dem wochenlang nicht.
Dann platzt Ende vergangener Woche die Bombe. Am Donnerstag lässt die Staatssekretärin im Finanzministerium, Nicolette Kressl, erstmals durchblicken, dass es die 36-Monats-Regelung gar nicht mehr gibt. Am Freitag dann erklärt Ministeriumssprecher Torsten Albig dass der Soffin die Risikopapiere der Banken tatsächlich nicht nur drei Jahre, sondern unendlich lange, bis zur Endfälligkeit, halten dürfe - und der Fonds so zu der von vielen ersehnten Bad Bank werden könnte. Auf die Abschaffung der Frist hätten sich Bundesfinanzministerium und EU-Kommission einvernehmlich geeinigt, heißt es in Berlin - bereits vor langer Zeit schon, am 12. Dezember.
Das Problem: Banken, Soffin, Öffentlichkeit bleibt die Einigung komplett verborgen. Stattdessen heizen sich die Debatte über eine Bad Bank und der Frust über die vermeintliche 36-Monats-Frist wochenlang auf. Das Finanzministerium begründet seine Schweigsamkeit mit Etikette: Die Regierung habe der EU-Kommission nicht vorgreifen wollen, es sei an Brüssel, die Einigung zuerst zu veröffentlichen. Eine fragwürdige Erklärung, ist es doch üblich, dass EU-Mitgliedsländer Entscheidungen dieser Art bekannt geben - und eben nicht die Kommission.
Noch am Montag ist auch den Mitarbeitern des Soffin, den die Entfristung mit ganz neuen Möglichkeiten ausstattet, von der Aufhebung der 36-Monats-Frist nichts bekannt. Ein unerklärliches Versäumnis der Regierung! Noch rätselhafter wird der Sachverhalt am Abend: Brüssel dementiert offiziell, dass es eine neue Vereinbarung, die ja für alle EU-Länder gelten würde, mit Berlin gebe. "Die zeitliche Begrenzung für den Ankauf von Wertpapieren von 36 Monaten ist nicht aufgehoben", sagt ein Sprecher der Kommission und fügt spitz hinzu: "Wenn die Bundesregierung das 36-Monats-Limit aufheben will, ist eine erneute Notifizierung in Brüssel erforderlich."
Jetzt liegt der Ball also wieder beim Bundesfinanzministerium. Doch dort herrscht plötzlich völlige Ratlosigkeit. Das Dementi aus Brüssel dürfte auch Bundesbankchef Axel Weber verblüffen. Der nämlich erklärt Montagabend auf einer Veranstaltung laut Redetext, dass die Kommission sehr wohl die 36-Monats-Befristung fallen gelassen habe. Aha.
Verzagen sollte dennoch niemand, denn eines ist klar: Wir halten Sie auf dem Laufenden.