Private Beteiligungsgesellschaften (Private Equity) müssen beim Ankauf von nicht börsennotierten Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern deutlich mehr Informationen preisgeben als bisher - den Mitarbeitern ebenso wie den Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit. Das Management muss Mitarbeiter über die strategischen Absichten des Investors und die Auswirkungen auf die Beschäftigten aufklären. In die Finanzkennzahlen des jährlichen Geschäftsberichts sollen zumindest die Arbeitnehmervertreter Einblick bekommen. Die Fondsmanager müssen die Finanzaufsicht unterrichten, wie sie den Zukauf finanziert haben. Bei exzessiver Fremdfinanzierung kann die Aufsicht auch eingreifen.
Ziel ist, dass Aufsichtsbehörden bei künftigen Wellen schuldenfinanzierter Übernahmen (Leveraged Buyouts, LBOs) einen Überblick haben, welche Schuldenlast Beteiligungsfirmen ihren Zielunternehmen aufbürden. Damit sollen die Aufseher systemische Risiken erkennen - und gegensteuern können. Denn in einer Rezession wie 2008 und 2009 sind die übernommenen Firmen besonders gefährdet, da sie ihre Zinslast häufig nicht mehr zahlen können. Das kann deren Private-Equity-Eigner und deren kreditgebende Banken zu hohen Abschreibungen zwingen.
Eine echte Heuschrecke
Als Konsequenz aus der Heuschrecken-Debatte hat das EU-Parlament auf Druck von Sozialdemokraten und Grünen Vorschriften gegen das Ausplündern übernommener Unternehmen (Asset Stripping) durchgesetzt - teilweise mit Unterstützung der Konservativen und Liberalen: "Arbeitsplatzvernichtung und Zerschlagung gewachsener mittelständischer Betriebe zur kurzfristigen Gewinnmaximierung ist nicht mehr möglich", sagte der CDU-Europaabgeordnete Klaus-Heiner Lehne. In Zukunft dürfen Investoren, die andere Unternehmen kontrollieren, zwei Jahre lang nicht an deren Substanz kratzen. Solange sind Ausschüttungen aus dem Eigenkapital und aus bestimmten Reserven des Unternehmens an die Private-Equity-Investoren verboten.
Das Geschäftsmodell der Beteiligungsinvestoren wollen die EU-Parlamentarier aber nicht unmöglich machen: "Private-Equity-Beteiligungen sind unverzichtbar für die Mittelstandsfinanzierung. Von den Banken ist in der benötigten Menge ja kein Geld zu bekommen. Deshalb war es wichtig, Private Equity-Investoren nicht aus Europa zu verbannen, gleichzeitig aber den Wildwuchs zu verhindern", sagte Lehne.
Eine Heuschrecke, die in der Natur nicht vorkommt
Das Verbot üppiger Sonderdividenden auf Kosten der übernommenen Firmen hätten die Sozialdemokraten gern auf vier Jahre ausgedehnt, scheiterten aber am Widerstand der EU-Mitgliedstaaten. "Dafür ist neben Großbritannien nicht zuletzt die deutsche Bundesregierung verantwortlich", kritisierte der SPD-Europaabgeordnete Udo Bullmann. "Den einzelnen Mitgliedsstaaten steht aber frei, bei der Umsetzung weiterreichende Regeln zum Schutz übernommener Unternehmen zu formulieren", sagte Bullmann. In sechs Jahren soll die EU-Kommission einen Bericht vorlegen, ob die Richtlinie Ausplünderungen durch sogenannte "Heuschrecken" verhindert hat - und gegebenenfalls Verschärfungen auf den Weg bringen.
Beteiligungsfirmen hatten lange gegen die Richtlinie gewettert. Noch im Sommer hatte der europäische Lobbyverband EVCA noch eine Menge Unternehmen aus ihrem Besitz mobilisiert, um die EU-Politiker in Brüssel vor einer drohenden Kapitalnot im Mittelstand zu warnen. Nun fügen sich die Beteiligungsfirmen dem Ergebnis. "Uns liegt daran, dass wir jetzt Rechtssicherheit haben", sagte die Geschäftsführerin des Verbands deutscher Beteiligungsfirmen BVK, Dörte Höppner. "Auch wenn wir es problematisch finden, dass für Unternehmen im Besitz von Beteiligungsfirmen schärfere Regeln gelten als für Familienunternehmen."