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Merken   Drucken   29.10.2010, 17:55 Schriftgröße: AAA

Regulierungspläne: Wie Europa die Angriffslust der Hedge-Fonds zügeln will

Sie verwalten Milliardenbeträge von unvorstellbarer Größe und sind als besonders aggressive Marktteilnehmer verschrien. Die EU will den Expansions- und Spekulationsdrang der Fonds eindämmen. FTD.de erklärt, wie das geschehen soll. von Reinhard Hönighaus  Brüssel
Nach zweijährigem Ringen hat die Europäische Union das Gesetz für Hedge-Fonds und Private Equity auf den Weg gebracht. Unterhändler von EU-Parlament, Kommission und Regierungen einigten sich in dieser Woche auf die Richtlinie, die Verwalter alternativer Anlagen der staatlichen Aufsicht unterwirft.
Das Gesetz ist eine Konsequenz aus der Heuschrecken-Debatte und der Finanzkrise. Betroffen sind nicht nur Fondsmanager in London, die vier Fünftel aller alternativen Anlagen in der EU verwalten. Die Regeln gelten auch für Verwalter deutscher Immobilien- und Spezialfonds. Das Parlamentsplenum stimmt am 11. November ab – gleichzeitig mit dem G20-Gipfel in Seoul. Damit treten die neuen Regeln 2011 in Kraft. Bis 2013 müssen sie in nationales Recht umgesetzt sein. FTD.de erläutert das Gesetz.
Die Europäische Union will mit der Richtlinie für Verwalter alternativer Anlagen dem Versprechen der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer G20 nachkommen, keinen Finanzakteur mehr unbeaufsichtigt zu lassen. "Die Fondsmanager, die 2000 Mrd. Euro verwalten und an manchen Tagen die Hälfte des Handels an den Finanzmärkten ausmachen, werden nun gezielt reguliert und staatlicher Aufsicht unterworfen", sagte Binnenmarktkommissar Michel Barnier am Dienstag in Brüssel.
Europäischer Hedge-Fonds-Regulierer Nummer eins: Michel Barnier   Europäischer Hedge-Fonds-Regulierer Nummer eins: Michel Barnier
Zwar ist die Finanzkrise nicht von Hedge-Fonds und Beteiligungsfirmen ausgegangen, sondern von den viel stärker regulierten Banken. Der frühere Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy stand aber als Konsequenz aus der Heuschrecken-Debatte um Finanzinvestoren und dem Anlagebetrugsfall Madoff unter starkem politischem Druck, aktiv zu werden. Da nach der Finanzkrise auch die USA bemüht waren, mehr Licht in das Schattenbankensystem zu bringen, legte McCreevy im April 2009 einen Richtlinienentwurf vor. Ziel ist der bessere Schutz von Investoren in allen alternativen Anlagen, die nicht der Publikumsfondsrichtlinie Ucits unterliegen.
Das Gesetz gilt für alle Hedge-Fonds-Manager, die mehr als 100 Mio. Euro verwalten. Verwalter von Private Equity oder geschlossenen Immobilienfonds, die kein Fremdkapital investieren und ihren Investoren Haltefristen vorschreiben, sind erst ab einer Schwelle von 500 Mio. Euro betroffen. Es wird aber erwartet, dass sich auch kleinere Fondsmanager den Regeln unterwerfen, weil ihre Investoren das verlangen.
Nein. Es gibt keine gesetzliche Begrenzung, wie das EU-Parlament zwischenzeitlich gefordert hatte. Die Fondsmanager sollen sich aber für jeden einzelnen Fonds Obergrenzen für den Schuldenhebel (Leverage) setzen. Diese werden dann von den Aufsehern laufend überwacht. Die Delegierung von Aufgaben und Funktionen von Managern an Dritte muss in Zukunft offen gelegt und von Aufsehern überwacht werden.
Die Fondsmanager müssen den Aufsehern melden, in welchen Märkten sie aktiv sind und wo es Klumpenrisiken in ihren Investments geben könnte. Auch die fünf wichtigsten Kreditgeber müssen die Fondsmanager für stark fremdfinanzierte Fonds nennen.
Nationale Aufsichtsbehörden sammeln diese Daten und geben sie an den neuen Systemrisikorat bei der Europäischen Zentralbank und die neue EU-Wertpapieraufsicht Esma in Paris weiter. Wenn die Aufseher meinen, dass sich bei den Fonds systemische Risiken aufbauen, können sie direkt in die Anlagestrategie der Fonds eingreifen und zum Beispiel die Verschuldung kappen.
Ja. Fonds aus Drittstaaten bleiben für europäische Profianleger weiter nach den nationalen Zulassungsregeln zugänglich. Diese variieren von Land zu Land.
Erst 2018 werden rein nationale Zulassungen von Drittstaaten-Fonds endgültig auslaufen. Die lange Übergangsfrist war Großbritannien wichtig, da die meisten Hedge-Fonds und Private-Equity-Fonds über den Finanzplatz London vermittelt werden.
"Idealerweise hätten wir nationale Regeln für das Marketing von Fonds für immer behalten", sagte Syed Kamall, EU-Abgeordneter der britischen Konservativen aus London.
Wichtiger aber sei, dass das passive Marketing von Fonds aus Drittstaaten bis 2018 nicht durch die EU eingeschränkt wird, wie es unter anderem Frankreich erreichen wollte. US-Finanzminister Timothy Geithner hatte die EU gewarnt, ihren Markt abzuschotten.
Wenn Fondsmanager gemäß der EU-Richtlinie Mindestkapital vorhalten, Vergütungsregeln beachten und Aufsehern Einblick in ihre Geschäfte geben, können sie ab 2013 mit einem EU-Pass europaweit Geld einwerben. Sie brauchen dann keine Genehmigung jeder einzelnen nationalen Finanzaufsichtsbehörde mehr.
Für die Fondsmanager ergeben sich dadurch Vorteile: "Der EU-Pass kann Londons Hedge-Fonds- und Private-Equity-Fondsmanagern einen Schub geben, weil sie dann in der ganzen EU aktiv werden können", sagte der Tory-Abgeordnete Syed Kamall.
Ab 2015 können auch Fondsmanager aus Drittstaaten den EU-Pass bekommen. Voraussetzung ist, dass ihre Heimatländer mit EU-Behörden kooperieren und internationale Steuer- und Geldwäscheabkommen achten.
Die Zulassung von Fondsmanagern liegt weiter bei den Mitgliedsländern. Ist die Zulassung in einem Land erteilt, gilt dies für den gesamten gemeinsamen Markt. Die neue Wertpapieraufsicht Esma in Paris kann technische Standards entwickeln, in Streitfällen zwischen den Aufsehern schlichten und ein zentrales Register der Fondsmanager führen.
Nur im äußersten Notfall kann sie einer nationalen Behörde auch Anweisungen geben, wenn sie das EU-Recht nicht umsetzt.
Frankreichs Finanzministerin Christine Lagarde wollte die Aufsicht über die Fondsmanager stärker bei der Esma zu zentralisieren, konnte sich aber nicht gegen ihre Amtskollegen aus Großbritannien und Deutschland durchsetzen. "Die deutsche Bundesregierung hat maßgeblich dazu beigetragen, dass Esma nicht dazu in der Lage sein wird, Hedge-Fonds aus Drittländern einheitliche europäische Auflagen zu erteilen", kritisierte der Grünen-Abgeordnete Sven Giegold. In einigen Jahren kommt die Richtlinie noch einmal auf den Prüfstand. Dann könnten die Kompetenzen der Esma noch ausgebaut werden.
Private Beteiligungsgesellschaften (Private Equity) müssen beim Ankauf von nicht börsennotierten Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern deutlich mehr Informationen preisgeben als bisher - den Mitarbeitern ebenso wie den Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit. Das Management muss Mitarbeiter über die strategischen Absichten des Investors und die Auswirkungen auf die Beschäftigten aufklären. In die Finanzkennzahlen des jährlichen Geschäftsberichts sollen zumindest die Arbeitnehmervertreter Einblick bekommen. Die Fondsmanager müssen die Finanzaufsicht unterrichten, wie sie den Zukauf finanziert haben. Bei exzessiver Fremdfinanzierung kann die Aufsicht auch eingreifen.
Ziel ist, dass Aufsichtsbehörden bei künftigen Wellen schuldenfinanzierter Übernahmen (Leveraged Buyouts, LBOs) einen Überblick haben, welche Schuldenlast Beteiligungsfirmen ihren Zielunternehmen aufbürden. Damit sollen die Aufseher systemische Risiken erkennen - und gegensteuern können. Denn in einer Rezession wie 2008 und 2009 sind die übernommenen Firmen besonders gefährdet, da sie ihre Zinslast häufig nicht mehr zahlen können. Das kann deren Private-Equity-Eigner und deren kreditgebende Banken zu hohen Abschreibungen zwingen.
Eine echte Heuschrecke   Eine echte Heuschrecke
Als Konsequenz aus der Heuschrecken-Debatte hat das EU-Parlament auf Druck von Sozialdemokraten und Grünen Vorschriften gegen das Ausplündern übernommener Unternehmen (Asset Stripping) durchgesetzt - teilweise mit Unterstützung der Konservativen und Liberalen: "Arbeitsplatzvernichtung und Zerschlagung gewachsener mittelständischer Betriebe zur kurzfristigen Gewinnmaximierung ist nicht mehr möglich", sagte der CDU-Europaabgeordnete Klaus-Heiner Lehne. In Zukunft dürfen Investoren, die andere Unternehmen kontrollieren, zwei Jahre lang nicht an deren Substanz kratzen. Solange sind Ausschüttungen aus dem Eigenkapital und aus bestimmten Reserven des Unternehmens an die Private-Equity-Investoren verboten.
Das Geschäftsmodell der Beteiligungsinvestoren wollen die EU-Parlamentarier aber nicht unmöglich machen: "Private-Equity-Beteiligungen sind unverzichtbar für die Mittelstandsfinanzierung. Von den Banken ist in der benötigten Menge ja kein Geld zu bekommen. Deshalb war es wichtig, Private Equity-Investoren nicht aus Europa zu verbannen, gleichzeitig aber den Wildwuchs zu verhindern", sagte Lehne.
Eine Heuschrecke, die in der Natur nicht vorkommt   Eine Heuschrecke, die in der Natur nicht vorkommt
Das Verbot üppiger Sonderdividenden auf Kosten der übernommenen Firmen hätten die Sozialdemokraten gern auf vier Jahre ausgedehnt, scheiterten aber am Widerstand der EU-Mitgliedstaaten. "Dafür ist neben Großbritannien nicht zuletzt die deutsche Bundesregierung verantwortlich", kritisierte der SPD-Europaabgeordnete Udo Bullmann. "Den einzelnen Mitgliedsstaaten steht aber frei, bei der Umsetzung weiterreichende Regeln zum Schutz übernommener Unternehmen zu formulieren", sagte Bullmann. In sechs Jahren soll die EU-Kommission einen Bericht vorlegen, ob die Richtlinie Ausplünderungen durch sogenannte "Heuschrecken" verhindert hat - und gegebenenfalls Verschärfungen auf den Weg bringen.
Beteiligungsfirmen hatten lange gegen die Richtlinie gewettert. Noch im Sommer hatte der europäische Lobbyverband EVCA noch eine Menge Unternehmen aus ihrem Besitz mobilisiert, um die EU-Politiker in Brüssel vor einer drohenden Kapitalnot im Mittelstand zu warnen. Nun fügen sich die Beteiligungsfirmen dem Ergebnis. "Uns liegt daran, dass wir jetzt Rechtssicherheit haben", sagte die Geschäftsführerin des Verbands deutscher Beteiligungsfirmen BVK, Dörte Höppner. "Auch wenn wir es problematisch finden, dass für Unternehmen im Besitz von Beteiligungsfirmen schärfere Regeln gelten als für Familienunternehmen."
Als Lehre aus dem Betrugsfall Madoff sieht die Richtlinie strengere Regeln für Depotbanken vor. Wenn Anlagevermögen verloren geht, sind Depotbanken stärker in der Haftung. Die EU-Kommission will die Regeln auch auf Publikumsfonds ausdehnen.
Der Bundesverband Alternative Investments BAI begrüßte die Richtlinie im Grundsatz. "Vom ersten Entwurf bis zum finalen Kompromissvorschlag hat sich der Umfang der Richtlinie allerdings von gut 30 auf fast 210 Seiten versiebenfacht.
Die Ziele Regulierung der Branche und verbesserter Investorenschutz hätten auch mit weniger Detailregelungen erreicht werden können", sagte BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer. "Die Compliance-Kosten für die gesamte Branche durch die Richtlinie werden im Ergebnis erheblich und zuletzt von den Investoren zu tragen sein. Ob für diese Nutzen und Kosten in Relation stehen, bleibt abzuwarten. Gut ist, dass die Richtlinie schon nach zwei Jahren auf den Prüfstand gestellt werden muss."
  • FTD.de, 29.10.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
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